Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Wer aus gesundheitlichen Gründen den bisherigen Beruf nicht mehr ausüben kann, ist nicht auf die Frührente angewiesen. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sollen helfen, im Erwerbsleben zu bleiben – von der Umschulung bis zur behindertengerechten Ausstattung.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Bedarf klären
Kläre, ob der bisherige Beruf gesundheitlich noch ausgeübt werden kann.
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2. Antrag stellen
Stelle einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.
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3. Träger abwarten
Der zuständige Träger wird ermittelt und prüft die Leistungen.
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4. Maßnahme nutzen
Nimm bewilligte Umschulungen oder Hilfen aktiv in Anspruch.
Daran erkennst du die Masche
- Es wird vorschnell eine Frührente angestrebt, ohne Teilhabeleistungen zu prüfen.
- Der Antrag wird beim falschen Träger gestellt und nicht weitergeleitet.
- Mitwirkungspflichten in der Maßnahme werden vernachlässigt.
Häufige Fragen
Was sind Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben?
Hilfen, die Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen den Verbleib im oder die Rückkehr ins Erwerbsleben ermöglichen sollen – etwa Umschulungen, Weiterbildungen, technische Arbeitshilfen oder Zuschüsse an Arbeitgeber (§ 49 SGB IX). Sie sollen eine Erwerbsminderung abwenden.
Wer zahlt diese Leistungen?
Je nach Fall die Rentenversicherung, die Agentur für Arbeit oder die Unfallversicherung. Du musst den Träger nicht selbst bestimmen: Stell den Antrag, der angegangene Träger prüft die Zuständigkeit und leitet ihn gegebenenfalls weiter.
Bekomme ich während einer Umschulung Geld?
Während einer geförderten Maßnahme kann ein Unterhaltsgeld (z. B. Übergangsgeld) gezahlt werden, das den Lebensunterhalt sichert. Höhe und Voraussetzungen hängen vom Träger und deiner Vorgeschichte ab. Kläre das im Rahmen der Antragstellung.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.