Defekter Stromzähler und hohe Nachforderung – was gilt?
Ein defekter oder fehlerhafter Stromzähler kann zu falschen Abrechnungen führen – mal zu deinen Gunsten, mal zu deinen Ungunsten. Bestehen begründete Zweifel an der Messung, kannst du eine Nachprüfung des Zählers verlangen. Eine auf einem fehlerhaften Zähler beruhende Nachforderung musst du nicht ungeprüft hinnehmen.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Plausibilität prüfen
Vergleiche die Nachforderung mit deinem üblichen Verbrauch. Auffällige Sprünge sind ein Warnzeichen.
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2. Befundprüfung verlangen
Bei Zweifeln an der Messung kannst du eine Nachprüfung des Zählers durch eine zuständige Stelle verlangen.
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3. Strittiges unter Vorbehalt zahlen
Zahle den unstrittigen Teil; strittige Beträge nur unter Vorbehalt, um Verzug zu vermeiden.
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4. Korrektur durchsetzen
Ergibt die Prüfung einen Zählerfehler, verlange eine korrigierte Abrechnung und ggf. Erstattung.
Daran erkennst du die Masche
- Die Nachforderung liegt weit über deinem bisherigen Verbrauch.
- Es wird ein Zählerdefekt eingeräumt, aber trotzdem voll abgerechnet.
- Eine Nachprüfung des Zählers wird verweigert.
Häufige Fragen
Muss ich eine hohe Nachforderung bei defektem Zähler zahlen?
Nicht ungeprüft. Bestehen begründete Zweifel an der Messrichtigkeit, kannst du eine Befundprüfung des Zählers verlangen. Eine auf einem fehlerhaften Zähler beruhende, unrealistisch hohe Nachforderung musst du nicht akzeptieren.
Wie läuft die Zählerprüfung?
Du verlangst eine Nachprüfung (Befundprüfung) durch eine zuständige Prüfstelle. Wird festgestellt, dass der Zähler außerhalb der zulässigen Toleranz falsch gemessen hat, ist die Abrechnung entsprechend zu korrigieren – zu deinen Gunsten oder Lasten.
Was zahle ich in der Zwischenzeit?
Zahle den unstrittigen Teil deines üblichen Verbrauchs, um nicht in Verzug zu geraten. Den strittigen Mehrbetrag kannst du unter Vorbehalt zahlen oder zurückhalten, bis die Messgenauigkeit geklärt ist.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.