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Hohe Strom-Nachzahlung oder Sperrandrohung? Deine Optionen

Eine saftige Nachzahlung flattert ins Haus oder der Versorger droht mit Stromsperre? Eine Sperre ist nur unter engen Voraussetzungen erlaubt – und du hast oft Anspruch auf eine Ratenzahlung, um sie abzuwenden.

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Ratenzahlung anfragen

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Eine Stromsperre ist an strenge Voraussetzungen gebunden (u. a. Mindestrückstand, vorherige Androhung und Ankündigung mit Fristen, § 19 StromGVV). Eine angekündigte Sperre kannst du oft durch eine Zahlungsvereinbarung abwenden.
Der Versorger muss dir eine Abwendungsvereinbarung (Ratenzahlung) anbieten, wenn diese zumutbar ist. Bei drohender Notlage helfen Jobcenter/Sozialamt teils mit Darlehen.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Rechnung prüfen

    Stimmen Zählerstand, Verbrauch und Abschläge? Fehler bei der Abrechnung kannst du beanstanden.

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    2. Sofort Ratenzahlung anfragen

    Bitte den Versorger schriftlich um eine Ratenzahlungsvereinbarung, um die Sperre abzuwenden. Reagiere vor Ablauf der Ankündigungsfrist.

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    3. Amt einschalten

    Beziehst du Bürgergeld/Sozialhilfe, kann das Jobcenter/Sozialamt die Nachzahlung als Darlehen übernehmen – stell den Antrag rechtzeitig.

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    4. Härtefall geltend machen

    Bei gesundheitlicher Gefährdung (z. B. medizinische Geräte) ist eine Sperre besonders kritisch – weise auf den Härtefall hin.

Häufige Fragen

Darf mir einfach der Strom abgestellt werden?

Nein, nicht ohne Weiteres. Eine Sperre setzt einen bestimmten Mindestrückstand, eine vorherige Androhung und eine fristgerechte Ankündigung voraus (§ 19 StromGVV). Eine zumutbare Ratenzahlung kann die Sperre abwenden.

Was, wenn ich die Nachzahlung nicht aufbringen kann?

Bitte um Ratenzahlung und prüfe Hilfen: Bei Bezug von Bürgergeld oder Sozialhilfe kann der Träger die Nachzahlung als Darlehen übernehmen. Wichtig ist, rechtzeitig zu reagieren – nicht erst, wenn gesperrt wurde.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.