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Strom- oder Gaspreis erhöht? Dein Sonderkündigungsrecht

Dein Energieanbieter kündigt eine Preiserhöhung an? Dann musst du nicht einfach mehr zahlen: Bei einer Preiserhöhung steht dir in der Regel ein Sonderkündigungsrecht zu – unabhängig von der vereinbarten Laufzeit.

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Bei einer Preiserhöhung kannst du den Vertrag in der Regel zum Wirksamwerden der Erhöhung außerordentlich kündigen – auch innerhalb der Laufzeit.
Der Anbieter muss die Erhöhung rechtzeitig und transparent ankündigen. Die Kündigungsmöglichkeit ergibt sich aus dem Vertrag bzw. für die Grundversorgung aus dem Energiewirtschaftsgesetz.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Ankündigung prüfen

    Lies die Mitteilung: Ab wann gilt welcher neue Preis? Ab diesem Datum greift dein Sonderkündigungsrecht.

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    2. Rechtzeitig kündigen

    Erkläre die Sonderkündigung schriftlich, bevor die Erhöhung wirksam wird. Nenne den Grund 'Preiserhöhung' und das gewünschte Vertragsende.

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    3. Neuen Anbieter parallel suchen

    Damit du nicht in die (oft teurere) Ersatzversorgung rutschst, schließe rechtzeitig einen neuen Vertrag ab. Die Versorgung läuft beim Wechsel unterbrechungsfrei weiter.

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    4. Bestätigung sichern

    Lass dir die Kündigung und das Vertragsende schriftlich bestätigen.

Häufige Fragen

Kann ich trotz Laufzeit kündigen?

Ja. Das Sonderkündigungsrecht bei einer Preiserhöhung gilt unabhängig von einer vereinbarten Mindestlaufzeit. Du kannst zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung kündigen.

Was ist die Ersatzversorgung?

Wechselst du nicht rechtzeitig, fällst du beim örtlichen Grundversorger in die Ersatz-/Grundversorgung. Die ist oft teurer. Deshalb am besten parallel zur Kündigung einen neuen Vertrag abschließen.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.