Strafanzeige erstatten – so gehst du als Opfer oder Zeuge vor
Eine Strafanzeige kann jeder erstatten – online über die Internetwache, bei jeder Polizeidienststelle oder bei der Staatsanwaltschaft. Bei bestimmten Delikten (Antragsdelikten) ist zusätzlich ein fristgebundener Strafantrag nötig. Gute Beweise und eine klare Schilderung erhöhen die Erfolgsaussichten.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Beweise sichern
Sichere Beweise (Fotos, Screenshots, Atteste, Zeugen) und notiere den Ablauf möglichst genau.
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2. Anzeige erstatten
Erstatte Anzeige online (Internetwache), bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft und schildere den Sachverhalt klar.
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3. Strafantrag prüfen
Bei Antragsdelikten zusätzlich fristgerecht (drei Monate ab Kenntnis) Strafantrag stellen.
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4. Opferrechte nutzen
Als Verletzter kannst du Akteneinsicht und – bei bestimmten Delikten – die Nebenklage prüfen sowie Opferhilfe in Anspruch nehmen.
Daran erkennst du die Masche
- Bei einem Antragsdelikt verstreicht die 3-Monats-Frist für den Strafantrag.
- Beweise gehen verloren, weil du zu lange wartest.
- Du erstattest Anzeige 'ins Blaue', ohne den Sachverhalt zu konkretisieren.
Häufige Fragen
Wie erstatte ich eine Strafanzeige?
Formlos bei jeder Polizeidienststelle, online über die Internetwache deiner Landespolizei oder bei der Staatsanwaltschaft. Schildere den Sachverhalt klar und sichere vorab Beweise. Eine besondere Form ist nicht vorgeschrieben.
Was ist der Unterschied zwischen Anzeige und Strafantrag?
Mit der Anzeige bringst du eine mögliche Straftat zur Kenntnis. Bei Antragsdelikten (z. B. Beleidigung, Hausfriedensbruch) wird zusätzlich ein Strafantrag verlangt, den du innerhalb von drei Monaten ab Kenntnis von Tat und Täter stellen musst.
Welche Rechte habe ich als Opfer?
Du kannst über einen Anwalt Akteneinsicht erhalten, dich bei bestimmten Delikten als Nebenkläger anschließen und Opferhilfe in Anspruch nehmen. Gute Beweissicherung und eine genaue Schilderung helfen den Ermittlungen.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.