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Strafanzeige erstatten – so gehst du als Opfer oder Zeuge vor

Eine Strafanzeige kann jeder erstatten – online über die Internetwache, bei jeder Polizeidienststelle oder bei der Staatsanwaltschaft. Bei bestimmten Delikten (Antragsdelikten) ist zusätzlich ein fristgebundener Strafantrag nötig. Gute Beweise und eine klare Schilderung erhöhen die Erfolgsaussichten.

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Eine Strafanzeige kannst du formlos bei Polizei oder Staatsanwaltschaft erstatten, auch online. Bei Antragsdelikten (z. B. Beleidigung, Hausfriedensbruch, einfache Körperverletzung) ist zusätzlich ein Strafantrag innerhalb von drei Monaten ab Kenntnis nötig.
Als Verletzter kannst du Akteneinsicht über einen Anwalt erhalten und dich bei bestimmten Delikten der Anklage als Nebenkläger anschließen. Gute Beweissicherung (Fotos, Atteste, Zeugen) stärkt das Verfahren.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Beweise sichern

    Sichere Beweise (Fotos, Screenshots, Atteste, Zeugen) und notiere den Ablauf möglichst genau.

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    2. Anzeige erstatten

    Erstatte Anzeige online (Internetwache), bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft und schildere den Sachverhalt klar.

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    3. Strafantrag prüfen

    Bei Antragsdelikten zusätzlich fristgerecht (drei Monate ab Kenntnis) Strafantrag stellen.

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    4. Opferrechte nutzen

    Als Verletzter kannst du Akteneinsicht und – bei bestimmten Delikten – die Nebenklage prüfen sowie Opferhilfe in Anspruch nehmen.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Wie erstatte ich eine Strafanzeige?

Formlos bei jeder Polizeidienststelle, online über die Internetwache deiner Landespolizei oder bei der Staatsanwaltschaft. Schildere den Sachverhalt klar und sichere vorab Beweise. Eine besondere Form ist nicht vorgeschrieben.

Was ist der Unterschied zwischen Anzeige und Strafantrag?

Mit der Anzeige bringst du eine mögliche Straftat zur Kenntnis. Bei Antragsdelikten (z. B. Beleidigung, Hausfriedensbruch) wird zusätzlich ein Strafantrag verlangt, den du innerhalb von drei Monaten ab Kenntnis von Tat und Täter stellen musst.

Welche Rechte habe ich als Opfer?

Du kannst über einen Anwalt Akteneinsicht erhalten, dich bei bestimmten Delikten als Nebenkläger anschließen und Opferhilfe in Anspruch nehmen. Gute Beweissicherung und eine genaue Schilderung helfen den Ermittlungen.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.