Steuernachzahlung kann ich nicht zahlen – Stundung und Ratenzahlung
Eine unerwartete Steuernachzahlung kann die Finanzen sprengen. Du musst sie aber nicht zwingend sofort in einer Summe zahlen: Das Finanzamt kann die Steuer stunden oder eine Ratenzahlung gewähren, wenn die sofortige Zahlung eine erhebliche Härte bedeuten würde und der Anspruch nicht gefährdet ist.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Antrag stellen
Beantrage beim Finanzamt schriftlich Stundung oder Ratenzahlung und begründe die erhebliche Härte.
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2. Lage darlegen
Schildere deine finanzielle Situation nachvollziehbar und schlage eine realistische Ratenhöhe vor.
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3. Zinsen einplanen
Rechne mit Stundungszinsen; sie sind meist günstiger als Säumniszuschläge bei Nichtzahlung.
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4. Vereinbarung einhalten
Halte die zugesagten Raten ein – sonst kann die Stundung widerrufen und vollstreckt werden.
Daran erkennst du die Masche
- Du lässt die Nachzahlung einfach offen – dann drohen Säumniszuschläge und Vollstreckung.
- Der Antrag ist nicht begründet und wird deshalb abgelehnt.
- Du schlägst eine unrealistisch niedrige Rate vor.
Häufige Fragen
Kann ich eine Steuernachzahlung in Raten zahlen?
Ja, das Finanzamt kann die Steuer stunden oder eine Ratenzahlung gewähren, wenn die sofortige Zahlung eine erhebliche Härte wäre und der Steueranspruch dadurch nicht gefährdet wird (§ 222 AO). Du musst die Stundung beantragen und begründen.
Kostet die Stundung etwas?
In der Regel fallen Stundungszinsen an. Diese sind aber meist günstiger als die Säumniszuschläge, die bei Nichtzahlung entstehen, sowie als die Folgen einer Vollstreckung. Eine vereinbarte Ratenzahlung ist daher oft der bessere Weg.
Was, wenn ich die Raten nicht einhalte?
Dann kann das Finanzamt die Stundung widerrufen und die gesamte Steuer fällig stellen sowie vollstrecken. Halte die zugesagten Raten daher ein oder beantrage rechtzeitig eine Anpassung, wenn sich deine Lage ändert.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.