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Zinsen auf die Steuererstattung – wann dir Erstattungszinsen zustehen

Dauert die Bearbeitung deiner Steuererklärung lange, kann dir das Finanzamt Erstattungszinsen schulden. Die Verzinsung beginnt nach einer gesetzlichen Karenzzeit und gilt in beide Richtungen: Auch Nachzahlungen werden verzinst. Der Zinssatz wurde nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts angepasst.

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Steuererstattungen (und Nachzahlungen) werden verzinst, wenn zwischen Steuerentstehung und Festsetzung eine bestimmte Karenzzeit vergangen ist (in der Regel 15 Monate nach Ablauf des Steuerjahres, § 233a AO).
Der Zinssatz wurde nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auf 0,15 % pro Monat (1,8 % pro Jahr) gesenkt. Die Zinsen setzt das Finanzamt grundsätzlich von Amts wegen fest – prüfe aber, ob das korrekt geschehen ist.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Karenzzeit prüfen

    Liegt zwischen Ablauf des Steuerjahres und der Festsetzung mehr als die Karenzzeit? Dann kommen Zinsen in Betracht.

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    2. Zinsfestsetzung kontrollieren

    Prüfe im Bescheid, ob Erstattungszinsen korrekt berechnet und ausgewiesen sind.

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    3. Bei Fehlern reagieren

    Wurden Zinsen zu Unrecht nicht oder falsch festgesetzt, lege Einspruch ein.

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    4. Steuerpflicht beachten

    Erstattungszinsen können selbst steuerpflichtig sein – berücksichtige das in der Folgeerklärung.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Bekomme ich Zinsen auf meine Steuererstattung?

Ja, wenn zwischen dem Ende des Steuerjahres und der Festsetzung die gesetzliche Karenzzeit (in der Regel 15 Monate) vergangen ist (§ 233a AO). Dann verzinst das Finanzamt die Erstattung. Dasselbe gilt umgekehrt für Nachzahlungen.

Wie hoch ist der Zinssatz?

Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wurde er auf 0,15 % pro Monat, also 1,8 % pro Jahr, gesenkt. Früher waren es 0,5 % pro Monat. Der Zinslauf beginnt nach Ablauf der Karenzzeit.

Muss ich die Zinsen beantragen?

Grundsätzlich setzt das Finanzamt die Zinsen von Amts wegen fest. Prüfe aber den Bescheid: Werden Erstattungszinsen trotz langer Bearbeitungszeit nicht ausgewiesen oder falsch berechnet, kannst du innerhalb der Frist Einspruch einlegen.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.