Zinsen auf die Steuererstattung – wann dir Erstattungszinsen zustehen
Dauert die Bearbeitung deiner Steuererklärung lange, kann dir das Finanzamt Erstattungszinsen schulden. Die Verzinsung beginnt nach einer gesetzlichen Karenzzeit und gilt in beide Richtungen: Auch Nachzahlungen werden verzinst. Der Zinssatz wurde nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts angepasst.
In wenigen Minuten zu deinen nächsten Schritten und den passenden fertigen Texten – kostenlos:
Brief ans Finanzamt erstellen →Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen
Was du jetzt tun solltest
- 1
1. Karenzzeit prüfen
Liegt zwischen Ablauf des Steuerjahres und der Festsetzung mehr als die Karenzzeit? Dann kommen Zinsen in Betracht.
- 2
2. Zinsfestsetzung kontrollieren
Prüfe im Bescheid, ob Erstattungszinsen korrekt berechnet und ausgewiesen sind.
- 3
3. Bei Fehlern reagieren
Wurden Zinsen zu Unrecht nicht oder falsch festgesetzt, lege Einspruch ein.
- 4
4. Steuerpflicht beachten
Erstattungszinsen können selbst steuerpflichtig sein – berücksichtige das in der Folgeerklärung.
Daran erkennst du die Masche
- Trotz langer Bearbeitungszeit werden keine Erstattungszinsen ausgewiesen.
- Die Zinsberechnung wirkt fehlerhaft.
- Du verwechselst Erstattungszinsen mit Nachzahlungszinsen (beide gibt es).
Häufige Fragen
Bekomme ich Zinsen auf meine Steuererstattung?
Ja, wenn zwischen dem Ende des Steuerjahres und der Festsetzung die gesetzliche Karenzzeit (in der Regel 15 Monate) vergangen ist (§ 233a AO). Dann verzinst das Finanzamt die Erstattung. Dasselbe gilt umgekehrt für Nachzahlungen.
Wie hoch ist der Zinssatz?
Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wurde er auf 0,15 % pro Monat, also 1,8 % pro Jahr, gesenkt. Früher waren es 0,5 % pro Monat. Der Zinslauf beginnt nach Ablauf der Karenzzeit.
Muss ich die Zinsen beantragen?
Grundsätzlich setzt das Finanzamt die Zinsen von Amts wegen fest. Prüfe aber den Bescheid: Werden Erstattungszinsen trotz langer Bearbeitungszeit nicht ausgewiesen oder falsch berechnet, kannst du innerhalb der Frist Einspruch einlegen.
Jetzt handeln
Wir stellen dir die fertigen Texte und die richtigen Stellen zusammen.
Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.