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Steuerbescheid unter Vorbehalt oder vorläufig – was heißt das?

Viele Steuerbescheide ergehen nicht endgültig, sondern vorläufig oder unter dem Vorbehalt der Nachprüfung. Beides bedeutet, dass der Bescheid später noch geändert werden kann – zu deinen Gunsten oder zu deinen Lasten. Das zu kennen hilft, Fristen und Risiken einzuschätzen.

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Steht ein Bescheid unter dem Vorbehalt der Nachprüfung, kann er jederzeit innerhalb der Festsetzungsfrist geändert werden (§ 164 AO). Ein Vorläufigkeitsvermerk betrifft dagegen nur bestimmte, im Bescheid genannte Punkte (§ 165 AO).
Die Vorläufigkeit kann dir nützen: Hängt ein Punkt von einem laufenden Musterverfahren ab, profitierst du automatisch von einer späteren günstigen Entscheidung, ohne selbst Einspruch einlegen zu müssen.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Vermerk lesen

    Sieh nach, ob und in welchem Umfang der Bescheid vorläufig oder unter Vorbehalt steht.

  2. 2

    2. Umfang klären

    Bestimme, welche Punkte offen bleiben und welche endgültig sind.

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    3. Eigene Punkte sichern

    Für endgültige, strittige Punkte ggf. fristgerecht Einspruch einlegen.

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    4. Änderung abwarten

    Bei vorläufigen Punkten musst du oft nichts tun; die Anpassung erfolgt später.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Was bedeutet 'Vorbehalt der Nachprüfung'?

Der gesamte Bescheid bleibt offen und kann innerhalb der Festsetzungsfrist jederzeit geändert werden – in beide Richtungen (§ 164 AO). Das Finanzamt nutzt das, um zunächst schnell zu veranlagen und später genauer zu prüfen. Du kannst in dieser Zeit ebenfalls eine Änderung beantragen.

Was heißt 'vorläufig'?

Der Vorläufigkeitsvermerk betrifft nur bestimmte, im Bescheid genannte Punkte, etwa solche, die von einem anhängigen Musterverfahren abhängen (§ 165 AO). Nur diese Punkte bleiben offen; der übrige Bescheid wird endgültig, wenn du keinen Einspruch einlegst.

Muss ich bei Vorläufigkeit selbst Einspruch einlegen?

Für die vorläufig gestellten Punkte in der Regel nicht – du profitierst automatisch von einer späteren günstigen Klärung. Für endgültige, aus deiner Sicht falsche Punkte musst du dagegen fristgerecht innerhalb eines Monats Einspruch einlegen, sonst werden sie bestandskräftig.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.