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Steuerbescheid falsch? Einspruch in einem Monat

Der Steuerbescheid kommt – und das Finanzamt hat Ausgaben gestrichen oder anders gerechnet als du? Du musst das nicht hinnehmen. Gegen einen Steuerbescheid kannst du innerhalb eines Monats Einspruch einlegen; das ist einfach und kostenlos.

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Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Die Einspruchsfrist beträgt einen Monat ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 355 AO). Danach wird er bestandskräftig und lässt sich nur noch schwer ändern.
Der Einspruch beim Finanzamt ist gebührenfrei und formlos möglich. Du kannst zugleich die 'Aussetzung der Vollziehung' beantragen, damit du eine strittige Nachzahlung zunächst nicht leisten musst.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Bescheid prüfen

    Vergleiche den Bescheid mit deiner Erklärung. Welche Posten wurden gestrichen oder anders bewertet? Die 'Erläuterungen' nennen oft den Grund.

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    2. Fristgerecht Einspruch einlegen

    Lege binnen eines Monats schriftlich Einspruch beim Finanzamt ein. Die Begründung kannst du nachreichen.

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    3. Aussetzung der Vollziehung beantragen

    Bei einer strittigen Nachzahlung beantrage die Aussetzung der Vollziehung, damit du vorerst nicht zahlen musst.

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    4. Belege nachreichen

    Reiche fehlende Nachweise (Quittungen, Bescheinigungen) nach, die deine Angaben stützen.

Häufige Fragen

Wie lange habe ich für den Einspruch Zeit?

Einen Monat ab Bekanntgabe des Steuerbescheids (§ 355 AO). Bei Versand gilt der Bescheid in der Regel am dritten Tag nach Aufgabe zur Post als bekannt gegeben. Lege fristgerecht Einspruch ein; die Begründung kannst du nachreichen.

Muss ich die Nachzahlung trotz Einspruch leisten?

Der Einspruch allein hemmt die Zahlungspflicht nicht. Beantrage zusätzlich die 'Aussetzung der Vollziehung' – wird sie gewährt, musst du den strittigen Betrag bis zur Entscheidung über den Einspruch nicht zahlen.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.