Fehler im bestandskräftigen Steuerbescheid – Änderungsantrag stellen
Gegen einen Steuerbescheid kannst du innerhalb eines Monats Einspruch einlegen. Ist die Frist verstrichen, ist der Bescheid bestandskräftig – aber nicht immer endgültig. Bei neuen Tatsachen, offenbaren Unrichtigkeiten oder Vorläufigkeitsvermerken kann der Bescheid auch danach noch geändert werden.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Bescheid prüfen
Steht der Bescheid unter Vorbehalt der Nachprüfung oder einem Vorläufigkeitsvermerk? Dann ist eine Änderung leichter.
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2. Änderungsgrund klären
Geht es um neue Tatsachen, einen offenbaren Fehler oder einen Vorläufigkeitspunkt? Davon hängt der Weg ab.
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3. Antrag stellen
Stelle einen begründeten Änderungsantrag beim Finanzamt und füge Nachweise bei.
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4. Fristen beachten
Auch für Änderungen gibt es Grenzen (Festsetzungsverjährung). Handle daher zügig.
Daran erkennst du die Masche
- Du gibst auf, weil die Einspruchsfrist abgelaufen ist – obwohl eine Änderung möglich wäre.
- Ein offensichtlicher Schreib-/Rechenfehler bleibt unkorrigiert.
- Du verpasst die Festsetzungsverjährung für eine mögliche Änderung.
Häufige Fragen
Kann ich einen Steuerbescheid nach Ablauf der Einspruchsfrist noch ändern?
Unter Umständen ja. Werden dem Finanzamt nachträglich Tatsachen bekannt, die zu einer niedrigeren Steuer führen, ist eine Änderung möglich (§ 173 AO), wenn dich kein grobes Verschulden trifft. Auch Vorläufigkeitsvermerke und offenbare Fehler erlauben Änderungen.
Was sind offenbare Unrichtigkeiten?
Schreib-, Rechen- oder ähnliche mechanische Fehler, die ohne Weiteres erkennbar sind. Solche Fehler kann das Finanzamt jederzeit berichtigen (§ 129 AO) – unabhängig davon, ob die Einspruchsfrist abgelaufen ist.
Wie stelle ich den Antrag?
Mit einem begründeten Änderungsantrag beim Finanzamt, in dem du den Änderungsgrund (neue Tatsache, Fehler, Vorläufigkeit) darlegst und Nachweise beifügst. Beachte die Grenzen der Festsetzungsverjährung und handle zügig.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.