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Fehler im bestandskräftigen Steuerbescheid – Änderungsantrag stellen

Gegen einen Steuerbescheid kannst du innerhalb eines Monats Einspruch einlegen. Ist die Frist verstrichen, ist der Bescheid bestandskräftig – aber nicht immer endgültig. Bei neuen Tatsachen, offenbaren Unrichtigkeiten oder Vorläufigkeitsvermerken kann der Bescheid auch danach noch geändert werden.

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Werden dem Finanzamt nachträglich Tatsachen oder Beweismittel bekannt, die zu einer niedrigeren Steuer führen, kann der Bescheid auch nach Ablauf der Einspruchsfrist geändert werden (§ 173 AO) – sofern dich kein grobes Verschulden trifft.
Offenbare Unrichtigkeiten (Schreib-, Rechen- oder ähnliche Fehler) lassen sich jederzeit berichtigen (§ 129 AO). Steht der Bescheid unter Vorläufigkeits- oder Vorbehaltsvermerk, ist eine Änderung ebenfalls möglich.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Bescheid prüfen

    Steht der Bescheid unter Vorbehalt der Nachprüfung oder einem Vorläufigkeitsvermerk? Dann ist eine Änderung leichter.

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    2. Änderungsgrund klären

    Geht es um neue Tatsachen, einen offenbaren Fehler oder einen Vorläufigkeitspunkt? Davon hängt der Weg ab.

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    3. Antrag stellen

    Stelle einen begründeten Änderungsantrag beim Finanzamt und füge Nachweise bei.

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    4. Fristen beachten

    Auch für Änderungen gibt es Grenzen (Festsetzungsverjährung). Handle daher zügig.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Kann ich einen Steuerbescheid nach Ablauf der Einspruchsfrist noch ändern?

Unter Umständen ja. Werden dem Finanzamt nachträglich Tatsachen bekannt, die zu einer niedrigeren Steuer führen, ist eine Änderung möglich (§ 173 AO), wenn dich kein grobes Verschulden trifft. Auch Vorläufigkeitsvermerke und offenbare Fehler erlauben Änderungen.

Was sind offenbare Unrichtigkeiten?

Schreib-, Rechen- oder ähnliche mechanische Fehler, die ohne Weiteres erkennbar sind. Solche Fehler kann das Finanzamt jederzeit berichtigen (§ 129 AO) – unabhängig davon, ob die Einspruchsfrist abgelaufen ist.

Wie stelle ich den Antrag?

Mit einem begründeten Änderungsantrag beim Finanzamt, in dem du den Änderungsgrund (neue Tatsache, Fehler, Vorläufigkeit) darlegst und Nachweise beifügst. Beachte die Grenzen der Festsetzungsverjährung und handle zügig.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.