Einspruch gegen Steuerbescheid – Aussetzung der Vollziehung
Ein Einspruch gegen einen Steuerbescheid hält die Zahlungspflicht nicht automatisch auf – die Nachzahlung wird grundsätzlich trotzdem fällig. Mit einem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung kannst du die Zahlung aufschieben, solange der Einspruch läuft.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Einspruch einlegen
Lege fristgerecht innerhalb eines Monats Einspruch gegen den Bescheid ein.
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2. Aussetzung beantragen
Beantrage zugleich die Aussetzung der Vollziehung und begründe die Zweifel.
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3. Zinsrisiko bedenken
Berücksichtige mögliche Aussetzungszinsen bei erfolglosem Einspruch.
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4. Entscheidung abwarten
Bis zur Entscheidung über die Aussetzung die Zahlung im Blick behalten.
Daran erkennst du die Masche
- Auf den Einspruch wird vertraut, ohne die Zahlung oder Aussetzung zu klären.
- Die Aussetzungszinsen bei Misserfolg werden übersehen.
- Die Einspruchsfrist von einem Monat wird versäumt.
Häufige Fragen
Muss ich trotz Einspruchs die Steuer zahlen?
Grundsätzlich ja. Der Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung, die festgesetzte Steuer bleibt zunächst fällig. Nur mit einem bewilligten Antrag auf Aussetzung der Vollziehung kannst du die Zahlung aufschieben, solange der Einspruch geprüft wird (§ 361 AO).
Wann wird die Vollziehung ausgesetzt?
Wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Bescheids bestehen oder die sofortige Zahlung eine unbillige, nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte bedeuten würde. Du musst die Zweifel im Antrag nachvollziehbar darlegen.
Welches Risiko hat die Aussetzung?
Bleibt dein Einspruch erfolglos, musst du den ausgesetzten Betrag nachzahlen und zusätzlich Aussetzungszinsen entrichten. Die Aussetzung verschafft dir also Zeit, kann aber bei Misserfolg teurer werden. Wäge das ab, bevor du sie beantragst.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.