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Einspruch gegen Steuerbescheid – Aussetzung der Vollziehung

Ein Einspruch gegen einen Steuerbescheid hält die Zahlungspflicht nicht automatisch auf – die Nachzahlung wird grundsätzlich trotzdem fällig. Mit einem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung kannst du die Zahlung aufschieben, solange der Einspruch läuft.

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Der Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung; die Steuer ist zunächst zu zahlen. Auf Antrag kann das Finanzamt die Vollziehung aussetzen, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit bestehen oder die Zahlung eine unbillige Härte wäre (§ 361 AO).
Wird der Einspruch später erfolglos, sind für den ausgesetzten Betrag Aussetzungszinsen zu zahlen. Die Aussetzung verschiebt die Zahlung also, beseitigt das Risiko aber nicht.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Einspruch einlegen

    Lege fristgerecht innerhalb eines Monats Einspruch gegen den Bescheid ein.

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    2. Aussetzung beantragen

    Beantrage zugleich die Aussetzung der Vollziehung und begründe die Zweifel.

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    3. Zinsrisiko bedenken

    Berücksichtige mögliche Aussetzungszinsen bei erfolglosem Einspruch.

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    4. Entscheidung abwarten

    Bis zur Entscheidung über die Aussetzung die Zahlung im Blick behalten.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Muss ich trotz Einspruchs die Steuer zahlen?

Grundsätzlich ja. Der Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung, die festgesetzte Steuer bleibt zunächst fällig. Nur mit einem bewilligten Antrag auf Aussetzung der Vollziehung kannst du die Zahlung aufschieben, solange der Einspruch geprüft wird (§ 361 AO).

Wann wird die Vollziehung ausgesetzt?

Wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Bescheids bestehen oder die sofortige Zahlung eine unbillige, nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte bedeuten würde. Du musst die Zweifel im Antrag nachvollziehbar darlegen.

Welches Risiko hat die Aussetzung?

Bleibt dein Einspruch erfolglos, musst du den ausgesetzten Betrag nachzahlen und zusätzlich Aussetzungszinsen entrichten. Die Aussetzung verschafft dir also Zeit, kann aber bei Misserfolg teurer werden. Wäge das ab, bevor du sie beantragst.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.