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Sterbegeldversicherung – sinnvoll oder teuer?

Eine Sterbegeldversicherung soll die Kosten der Bestattung absichern. Im Leistungsfall wird eine vereinbarte Summe ausgezahlt. Vor Abschluss und im Streitfall lohnt sich ein genauer Blick auf Wartezeiten, Beitragshöhe und Leistungsumfang.

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Die Sterbegeldversicherung zahlt im Todesfall eine vereinbarte Summe an die Begünstigten. Häufig gibt es eine anfängliche Wartezeit, in der bei Tod durch Krankheit nur eingeschränkte Leistungen erbracht werden.
Über die Laufzeit können die eingezahlten Beiträge die Versicherungssumme erreichen oder übersteigen. Prüfe daher Leistung, Wartezeit und Gesamtkosten kritisch und vergleiche mit Alternativen.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Bedingungen prüfen

    Sieh dir Versicherungssumme, Wartezeit und Beitragsdauer genau an.

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    2. Begünstigte festlegen

    Lege klar fest, wer die Leistung erhalten soll.

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    3. Leistungsfall melden

    Im Todesfall reichen die Begünstigten die nötigen Unterlagen beim Versicherer ein.

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    4. Bei Streit prüfen

    Lass eine Leistungskürzung anhand der Bedingungen überprüfen.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Was leistet eine Sterbegeldversicherung?

Sie zahlt im Todesfall eine vorher vereinbarte Summe an die Begünstigten, mit der typischerweise Bestattungskosten gedeckt werden sollen. Die Höhe richtet sich nach dem Vertrag. Anders als eine Risikolebensversicherung ist die Summe meist begrenzt.

Was bedeutet die Wartezeit?

In den ersten Jahren wird bei einem Tod durch Krankheit oft nur eine eingeschränkte Leistung – etwa die Rückzahlung der Beiträge – erbracht. Erst nach Ablauf der Wartezeit besteht der volle Schutz. Bei Unfalltod entfällt die Wartezeit häufig.

Kann ich die Versicherung kündigen?

Ja, dann erhältst du in der Regel den Rückkaufswert, der gerade anfangs niedrig sein kann. Prüfe, ob eine Beitragsfreistellung oder das Halten des Vertrags sinnvoller ist, und vergleiche mit dem Ansparen der Bestattungskosten auf anderem Weg.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.