Spesen und Auslagen – Erstattung vom Arbeitgeber
Wer für die Arbeit eigenes Geld einsetzt – etwa für Material, Telefon, Porto oder Verpflegung unterwegs – soll diese notwendigen Auslagen ersetzt bekommen. Der Anspruch ergibt sich aus dem Gesetz, oft ergänzt durch Vertrag oder betriebliche Regelungen.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Regelung prüfen
Sieh nach, ob Vertrag oder Betriebsvereinbarung Spesen und Auslagen regeln.
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2. Belege sammeln
Bewahre Quittungen auf und ordne sie der dienstlichen Veranlassung zu.
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3. Fristen beachten
Reiche die Abrechnung vor Ablauf vertraglicher Ausschlussfristen ein.
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4. Schriftlich fordern
Bleibt die Zahlung aus, fordere sie unter Fristsetzung schriftlich ein.
Daran erkennst du die Masche
- Notwendige Auslagen werden ohne Begründung abgelehnt.
- Eine kurze Ausschlussfrist im Vertrag droht abzulaufen.
- Es fehlen Belege oder die dienstliche Veranlassung ist unklar.
Häufige Fragen
Muss der Arbeitgeber meine Auslagen erstatten?
Notwendige Aufwendungen, die du im betrieblichen Interesse machst, sind grundsätzlich zu erstatten (§ 670 BGB analog). Was im Einzelnen erstattet wird – und ob Pauschalen gelten – ergibt sich oft aus Vertrag oder betrieblicher Regelung.
Welche Fristen gelten für die Abrechnung?
Viele Arbeitsverträge enthalten Ausschlussfristen, nach denen Ansprüche innerhalb weniger Monate geltend gemacht werden müssen, sonst verfallen sie. Rechne deshalb Spesen und Auslagen zeitnah ab und beachte die Fristen im Vertrag.
Was kann ich tun, wenn nicht erstattet wird?
Fordere die Erstattung schriftlich mit Belegen und einer Frist. Reagiert der Arbeitgeber nicht, kannst du den Anspruch weiterverfolgen. Achte darauf, vertragliche Ausschlussfristen einzuhalten, damit der Anspruch nicht verfällt.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.