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Spenden von der Steuer absetzen – so geht's

Wer Gutes tut, wird steuerlich entlastet: Spenden an gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Organisationen kannst du von der Steuer absetzen. Wichtig sind die richtige Bestätigung und der Nachweis.

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Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Spenden an steuerbegünstigte Organisationen sind als Sonderausgaben abziehbar (§ 10b EStG) – bis zu 20 % des Gesamtbetrags deiner Einkünfte. Höhere Spenden kannst du in spätere Jahre vortragen.
Für Spenden bis zu einem bestimmten Betrag (Kleinbetragsgrenze) genügt ein vereinfachter Nachweis (z. B. der Kontoauszug); für höhere Spenden brauchst du eine Zuwendungsbestätigung der Organisation. Parteispenden werden gesondert (teils mit Steuerermäßigung) behandelt.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Empfänger prüfen

    Ist die Organisation steuerbegünstigt (gemeinnützig/mildtätig/kirchlich)? Nur dann ist die Spende absetzbar.

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    2. Nachweis sichern

    Bewahre Zuwendungsbestätigung bzw. Kontoauszug (bei Kleinbeträgen) auf.

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    3. In der Steuererklärung angeben

    Trage die Spenden als Sonderausgaben ein (Anlage Sonderausgaben).

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    4. Vortrag nutzen

    Übersteigt die Spende die Höchstgrenze, kannst du den Rest in Folgejahre vortragen.

Häufige Fragen

Wie viel von meiner Spende kann ich absetzen?

Spenden an steuerbegünstigte Organisationen sind als Sonderausgaben bis zu 20 % des Gesamtbetrags deiner Einkünfte abziehbar (§ 10b EStG). Spenden, die diese Grenze übersteigen, kannst du in spätere Jahre vortragen. Voraussetzung ist, dass der Empfänger steuerbegünstigt ist.

Brauche ich immer eine Spendenbescheinigung?

Nicht für kleinere Beträge: Bis zu einer Kleinbetragsgrenze genügt ein vereinfachter Nachweis wie der Kontoauszug oder der Buchungsbeleg. Für höhere Spenden brauchst du eine Zuwendungsbestätigung der Organisation. Bewahre die Nachweise auf, falls das Finanzamt sie anfordert.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.