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Immobilie verkaufen – Spekulationssteuer und die 10-Jahres-Frist

Beim Verkauf einer Immobilie kann auf den Gewinn Steuer anfallen – die sogenannte Spekulationssteuer. Sie greift nur, wenn zwischen Kauf und Verkauf weniger als zehn Jahre liegen und die Immobilie nicht selbst genutzt wurde. Wer die Fristen und Ausnahmen kennt, kann die Steuer oft ganz vermeiden.

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Der Gewinn aus dem Verkauf einer privaten Immobilie ist steuerfrei, wenn zwischen Anschaffung und Verkauf mehr als zehn Jahre liegen (§ 23 EStG). Bei selbstgenutztem Wohneigentum entfällt die Steuer sogar deutlich früher.
Eine selbst bewohnte Immobilie kann steuerfrei verkauft werden, wenn du sie im Verkaufsjahr und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt hast – unabhängig von der 10-Jahres-Frist.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Fristen prüfen

    Kläre, ob seit dem Kauf mehr als zehn Jahre vergangen sind – dann ist der Gewinn ohnehin steuerfrei.

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    2. Eigennutzung prüfen

    Hast du selbst gewohnt? Bei Eigennutzung im Verkaufsjahr und den beiden Vorjahren entfällt die Steuer.

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    3. Gewinn ermitteln

    Fällt Steuer an, ermittle den Gewinn (Verkaufspreis abzüglich Anschaffungs-/Herstellungs- und Verkaufskosten).

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    4. Gestaltung prüfen

    Lässt sich der Verkauf bis nach Ablauf der Frist verschieben oder die Eigennutzung nachweisen, sparst du die Steuer.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Wann fällt beim Immobilienverkauf Steuer an?

Nur, wenn zwischen Kauf und Verkauf weniger als zehn Jahre liegen und die Immobilie nicht selbst genutzt wurde (§ 23 EStG). Nach Ablauf der Zehnjahresfrist ist der Veräußerungsgewinn bei Privatimmobilien steuerfrei.

Gilt das auch für mein selbst bewohntes Haus?

Eigengenutztes Wohneigentum kannst du auch innerhalb der zehn Jahre steuerfrei verkaufen, wenn du es im Jahr des Verkaufs und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt hast. Dann spielt die 10-Jahres-Frist keine Rolle.

Wie vermeide ich die Spekulationssteuer?

Indem du die Zehnjahresfrist abwartest oder die Voraussetzungen der Eigennutzung erfüllst. Schon eine kurze Vermietung kurz vor dem Verkauf kann die Eigennutzungs-Ausnahme gefährden. Plane den Verkaufszeitpunkt daher sorgfältig.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.