Spam und unerwünschte Werbe-Mails stoppen – so wehrst du dich
Werbe-E-Mails sind grundsätzlich nur mit deiner vorherigen Einwilligung erlaubt. Bekommst du ohne Zustimmung Werbung, ist das eine unzumutbare Belästigung – du kannst widersprechen, Unterlassung verlangen und im Wiederholungsfall weitergehende Schritte einleiten.
In wenigen Minuten zu deinen nächsten Schritten und den passenden fertigen Texten – kostenlos:
Widerspruch erstellen →Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen
Was du jetzt tun solltest
- 1
1. Abmelden und dokumentieren
Nutze den Abmeldelink und sichere die Mails (Absender, Datum). So belegst du eine fortgesetzte Belästigung.
- 2
2. Widerspruch/Unterlassung fordern
Fordere den Absender schriftlich auf, jede weitere Werbung zu unterlassen, und verweise auf das Werbeverbot ohne Einwilligung.
- 3
3. Bei Hartnäckigkeit eskalieren
Geht es weiter, kommt eine strafbewehrte Unterlassungserklärung oder die Beschwerde bei der Datenschutzbehörde in Betracht.
- 4
4. Phishing aussortieren
Achte darauf, ob es sich um echte Werbung oder um Phishing handelt – verdächtige Links nicht anklicken.
Daran erkennst du die Masche
- Werbe-Mails kommen, obwohl du nie zugestimmt hast.
- Der Abmeldelink funktioniert nicht oder es kommt trotzdem weiter Werbung.
- Es fehlt ein vollständiges Impressum im Newsletter.
Häufige Fragen
Ist Werbung per E-Mail ohne Einwilligung erlaubt?
Nein. E-Mail-Werbung setzt grundsätzlich deine vorherige ausdrückliche Einwilligung voraus (§ 7 UWG). Ohne sie ist die Zusendung eine unzumutbare Belästigung, gegen die du vorgehen kannst.
Was kann ich gegen Spam tun?
Melde dich ab, dokumentiere weitere Mails und fordere den Absender schriftlich zur Unterlassung auf. Geht es weiter, kommen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung und eine Beschwerde bei der Datenschutzaufsicht in Betracht.
Gilt das auch für Bestandskunden?
Für eigene Bestandskunden gibt es eine enge Ausnahme für Werbung zu ähnlichen Produkten, wenn du nicht widersprochen hast und auf das Widerspruchsrecht hingewiesen wurdest. Außerhalb dieser engen Grenzen bleibt es bei der Einwilligungspflicht.
Jetzt handeln
Wir stellen dir die fertigen Texte und die richtigen Stellen zusammen.
Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.