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Soziotherapie – Unterstützung bei schweren psychischen Erkrankungen

Manche Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen schaffen es krankheitsbedingt nicht, ärztliche oder therapeutische Hilfen selbstständig zu nutzen. Die Soziotherapie unterstützt sie dabei und kann Krankenhausaufenthalte vermeiden helfen.

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Versicherte mit bestimmten schweren psychischen Erkrankungen haben Anspruch auf Soziotherapie, wenn sie dadurch ärztliche oder ärztlich verordnete Leistungen in Anspruch nehmen können oder eine Krankenhausbehandlung vermieden wird (§ 37a SGB V).
Die Soziotherapie hilft, Hilfen zu koordinieren und Hemmschwellen abzubauen. Sie wird ärztlich verordnet und von der Krankenkasse genehmigt.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Bedarf besprechen

    Sprich mit dem behandelnden Arzt über den soziotherapeutischen Bedarf.

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    2. Verordnung erhalten

    Lass die Soziotherapie ärztlich verordnen.

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    3. Genehmigung abwarten

    Reiche die Verordnung bei der Kasse ein und warte die Zusage ab.

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    4. Bei Ablehnung handeln

    Gegen eine Ablehnung kannst du Widerspruch einlegen.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Was ist Soziotherapie?

Eine Leistung der Krankenversicherung für Menschen mit bestimmten schweren psychischen Erkrankungen, die es ihnen ermöglichen soll, ärztliche und therapeutische Hilfen tatsächlich in Anspruch zu nehmen. Sie koordiniert Hilfen und kann Krankenhausaufenthalte vermeiden helfen (§ 37a SGB V).

Wer hat Anspruch?

Versicherte mit schweren psychischen Erkrankungen, die wegen ihrer Erkrankung nicht in der Lage sind, die nötigen Leistungen selbstständig zu nutzen. Der Bedarf wird ärztlich festgestellt und die Soziotherapie verordnet.

Wie bekomme ich Soziotherapie?

Über eine ärztliche Verordnung, die bei der Krankenkasse zur Genehmigung eingereicht wird. Wird die Leistung abgelehnt, kannst du innerhalb der Frist Widerspruch einlegen. Eine ärztliche Begründung des Bedarfs unterstützt den Antrag.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.