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Sozialplan und Interessenausgleich – deine Rechte bei Betriebsänderung

Plant ein Unternehmen mit Betriebsrat eine wesentliche Betriebsänderung, etwa Schließung, Verlagerung oder größeren Personalabbau, sind Interessenausgleich und Sozialplan zentrale Instrumente. Sie sollen wirtschaftliche Nachteile der Beschäftigten abmildern.

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Bei Betriebsänderungen in Unternehmen mit Betriebsrat muss der Arbeitgeber einen Interessenausgleich versuchen und einen Sozialplan aushandeln (§§ 111, 112 BetrVG). Der Sozialplan regelt den Ausgleich wirtschaftlicher Nachteile, etwa durch Abfindungen.
Aus einem Sozialplan können sich Abfindungen, Hilfen beim Übergang oder andere Leistungen ergeben. Wird ein Interessenausgleich ohne zwingenden Grund nicht versucht, kann ein Nachteilsausgleich in Betracht kommen.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Betriebsänderung erkennen

    Kläre, ob eine wesentliche Betriebsänderung im Sinne des Gesetzes vorliegt.

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    2. Betriebsrat einbeziehen

    Wende dich an den Betriebsrat, der die Verhandlungen führt.

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    3. Sozialplan prüfen

    Sieh nach, welche Leistungen für deine Situation vorgesehen sind.

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    4. Ansprüche sichern

    Mache deine Ansprüche aus dem Sozialplan rechtzeitig und schriftlich geltend.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Sozialplan und Interessenausgleich?

Der Interessenausgleich regelt das Ob, Wann und Wie der Betriebsänderung. Der Sozialplan regelt den Ausgleich der wirtschaftlichen Nachteile für die Beschäftigten, etwa Abfindungen. Beide werden zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat verhandelt (§§ 111, 112 BetrVG).

Habe ich Anspruch auf eine Abfindung aus dem Sozialplan?

Wenn ein Sozialplan Abfindungen vorsieht und du in seinen Geltungsbereich fällst, ja. Höhe und Voraussetzungen ergeben sich aus dem konkreten Sozialplan, der oft nach Betriebszugehörigkeit, Alter und Unterhaltspflichten staffelt.

Gilt das auch ohne Betriebsrat?

Die Pflicht zu Interessenausgleich und Sozialplan nach dem Betriebsverfassungsgesetz setzt einen Betriebsrat voraus. Ohne Betriebsrat gibt es diese Instrumente in der Regel nicht; Abfindungen können sich dann nur aus Einzelvereinbarungen oder Vergleichen ergeben.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.