Sorgerechtsverfügung – wer sorgt für die Kinder, wenn dir etwas zustößt?
Was wird aus den Kindern, wenn beiden Eltern etwas zustößt? Diese Sorge nimmt dir die Sorgerechtsverfügung: Mit ihr bestimmst du selbst, wer sich um deine minderjährigen Kinder kümmern soll – statt das allein dem Gericht zu überlassen.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Wunschperson wählen
Wer soll sich im Ernstfall um die Kinder kümmern – und wer auf keinen Fall?
- 2
2. Mit der Person sprechen
Kläre vorher, ob die benannte Person die Aufgabe übernehmen würde.
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3. Schriftform wahren
Verfasse die Verfügung eigenhändig (handschriftlich, mit Unterschrift) oder notariell.
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4. Auffindbar aufbewahren
Bewahre sie so auf, dass sie im Ernstfall gefunden wird (ggf. beim Nachlassgericht hinterlegen).
Häufige Fragen
Kann ich bestimmen, wer im Ernstfall für meine Kinder sorgt?
Ja. Mit einer Sorgerechtsverfügung benennst du, wer Vormund deiner minderjährigen Kinder werden soll, falls dir und dem anderen Elternteil etwas zustößt. Das Familiengericht ist an diese Benennung grundsätzlich gebunden (§ 1782 BGB), sofern sie nicht dem Kindeswohl widerspricht. Du kannst auch festlegen, wer ausdrücklich nicht Vormund werden soll.
Wie verfasse ich eine Sorgerechtsverfügung richtig?
Am besten in der Form eines Testaments: eigenhändig, also vollständig handschriftlich geschrieben und mit Datum und Unterschrift versehen – oder notariell beurkundet. Sprich vorher mit der gewünschten Vertrauensperson, ob sie die Aufgabe übernehmen würde, und bewahre die Verfügung an einem auffindbaren Ort auf oder hinterlege sie beim Nachlassgericht.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.