Zum Inhalt springen

Sorgerechtsverfügung – wer sorgt für die Kinder, wenn dir etwas zustößt?

Was wird aus den Kindern, wenn beiden Eltern etwas zustößt? Diese Sorge nimmt dir die Sorgerechtsverfügung: Mit ihr bestimmst du selbst, wer sich um deine minderjährigen Kinder kümmern soll – statt das allein dem Gericht zu überlassen.

In wenigen Minuten zu deinen nächsten Schritten und den passenden fertigen Texten – kostenlos:

Frage klären

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

In einer Sorgerechtsverfügung benennst du, wer im Fall deines Todes (oder wenn ihr beide ausfallt) Vormund eurer minderjährigen Kinder werden soll – und wer ausdrücklich nicht. Das Familiengericht ist an deine Benennung grundsätzlich gebunden (§ 1782 BGB), solange sie dem Kindeswohl nicht widerspricht.
Die Verfügung sollte – wie ein Testament – eigenhändig geschrieben und unterschrieben oder notariell errichtet werden. Sprich am besten vorher mit der Wunschperson und bewahre die Verfügung auffindbar auf.

Was du jetzt tun solltest

  1. 1

    1. Wunschperson wählen

    Wer soll sich im Ernstfall um die Kinder kümmern – und wer auf keinen Fall?

  2. 2

    2. Mit der Person sprechen

    Kläre vorher, ob die benannte Person die Aufgabe übernehmen würde.

  3. 3

    3. Schriftform wahren

    Verfasse die Verfügung eigenhändig (handschriftlich, mit Unterschrift) oder notariell.

  4. 4

    4. Auffindbar aufbewahren

    Bewahre sie so auf, dass sie im Ernstfall gefunden wird (ggf. beim Nachlassgericht hinterlegen).

Häufige Fragen

Kann ich bestimmen, wer im Ernstfall für meine Kinder sorgt?

Ja. Mit einer Sorgerechtsverfügung benennst du, wer Vormund deiner minderjährigen Kinder werden soll, falls dir und dem anderen Elternteil etwas zustößt. Das Familiengericht ist an diese Benennung grundsätzlich gebunden (§ 1782 BGB), sofern sie nicht dem Kindeswohl widerspricht. Du kannst auch festlegen, wer ausdrücklich nicht Vormund werden soll.

Wie verfasse ich eine Sorgerechtsverfügung richtig?

Am besten in der Form eines Testaments: eigenhändig, also vollständig handschriftlich geschrieben und mit Datum und Unterschrift versehen – oder notariell beurkundet. Sprich vorher mit der gewünschten Vertrauensperson, ob sie die Aufgabe übernehmen würde, und bewahre die Verfügung an einem auffindbaren Ort auf oder hinterlege sie beim Nachlassgericht.

Jetzt handeln

Wir stellen dir die fertigen Texte und die richtigen Stellen zusammen.

Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.