Sorgerecht beim Tod eines Elternteils
Der Tod eines Elternteils wirft die Frage auf, wer künftig für das Kind sorgt. Das Gesetz gibt klare Regeln, die je nach Sorgerechtslage unterschiedlich ausfallen. Mit einer Sorgerechtsverfügung können Eltern zudem vorsorglich Wünsche festhalten.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Sorgerechtslage klären
Stelle fest, ob gemeinsames oder alleiniges Sorgerecht bestand.
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2. Familiengericht informieren
Bei Alleinsorge des Verstorbenen entscheidet das Gericht über das weitere Sorgerecht.
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3. Verfügung vorlegen
Lege eine vorhandene Sorgerechtsverfügung dem Gericht vor.
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4. Kindeswohl sichern
Sorge für eine stabile Betreuung des Kindes in der Übergangszeit.
Daran erkennst du die Masche
- Ohne Sorgerechtsverfügung bleibt unklar, wer Vormund werden soll.
- Das Familiengericht wird bei Alleinsorge des Verstorbenen nicht eingeschaltet.
- Das Kindeswohl gerät über Erbschafts- und Streitfragen aus dem Blick.
Häufige Fragen
Wer bekommt das Sorgerecht, wenn ein Elternteil stirbt?
Bei gemeinsamem Sorgerecht steht die Sorge in der Regel automatisch dem überlebenden Elternteil allein zu (§ 1680 BGB). Hatte der Verstorbene die Alleinsorge, entscheidet das Familiengericht, ob die Sorge auf den anderen Elternteil übergeht oder ein Vormund bestellt wird.
Was ist eine Sorgerechtsverfügung?
Eine schriftliche Erklärung der Eltern, wer im Fall ihres Todes das Kind betreuen und Vormund werden soll. Das Familiengericht berücksichtigt diesen Wunsch, solange er dem Kindeswohl nicht widerspricht. Sie gibt Sicherheit für den Ernstfall.
Bekommt automatisch ein Verwandter das Kind?
Nicht automatisch. Ohne überlebenden sorgeberechtigten Elternteil bestellt das Gericht einen Vormund und orientiert sich dabei am Kindeswohl und an einer etwaigen Sorgerechtsverfügung. Verwandtschaft allein begründet kein Vorrecht.
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