Zum Inhalt springen

Arbeiten an Sonn- und Feiertagen – was ist erlaubt?

Schichtdienst, Gastronomie, Pflege – an Sonn- und Feiertagen wird in vielen Bereichen gearbeitet. Aber nicht überall ist das erlaubt. Das Arbeitszeitgesetz schützt den Sonntag grundsätzlich und gibt dir Ersatzruhetage.

In wenigen Minuten zu deinen nächsten Schritten und den passenden fertigen Texten – kostenlos:

Frage klären

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

An Sonn- und gesetzlichen Feiertagen dürfen Arbeitnehmer grundsätzlich nicht beschäftigt werden (§ 9 ArbZG). Es gibt aber zahlreiche Ausnahmen für bestimmte Branchen (z. B. Krankenhäuser, Gaststätten, Not- und Rettungsdienste, § 10 ArbZG).
Wer ausnahmsweise sonntags arbeitet, hat Anspruch auf einen Ersatzruhetag (innerhalb von zwei Wochen), bei Feiertagsarbeit innerhalb von acht Wochen (§ 11 ArbZG). Ein gesetzlicher Geldzuschlag besteht dagegen meist nicht – das regeln Tarif- oder Arbeitsvertrag.

Was du jetzt tun solltest

  1. 1

    1. Ausnahme prüfen

    Gehört dein Bereich zu den zulässigen Ausnahmen (§ 10 ArbZG) – oder ist die Sonntagsarbeit unzulässig?

  2. 2

    2. Ersatzruhetag einfordern

    Bei zulässiger Sonn-/Feiertagsarbeit auf den Ersatzruhetag bestehen (§ 11 ArbZG).

  3. 3

    3. Zuschläge prüfen

    Sieh in Tarif-/Arbeitsvertrag, ob Zuschläge für Sonn-/Feiertagsarbeit vereinbart sind.

  4. 4

    4. Bei Verstößen

    Bei unzulässiger Beschäftigung helfen Betriebsrat, Gewerkschaft oder die Aufsichtsbehörde (Gewerbeaufsicht).

Häufige Fragen

Muss ich an Sonn- und Feiertagen arbeiten?

Grundsätzlich ist die Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen verboten (§ 9 ArbZG). Nur in gesetzlich geregelten Ausnahmebereichen (z. B. Pflege, Gastronomie, Rettungsdienste, § 10 ArbZG) ist sie zulässig. Gehört dein Bereich nicht dazu, kannst du die Beschäftigung an diesen Tagen verweigern.

Bekomme ich für Sonntagsarbeit einen Zuschlag oder freien Tag?

Einen Ersatzruhetag ja: Bei Sonntagsarbeit innerhalb von zwei Wochen, bei Feiertagsarbeit innerhalb von acht Wochen (§ 11 ArbZG). Ein zusätzlicher Geld-Zuschlag ist gesetzlich dagegen meist nicht vorgeschrieben – ob und in welcher Höhe es ihn gibt, regeln Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag.

Jetzt handeln

Wir stellen dir die fertigen Texte und die richtigen Stellen zusammen.

Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.