Arbeiten an Sonn- und Feiertagen – was ist erlaubt?
Schichtdienst, Gastronomie, Pflege – an Sonn- und Feiertagen wird in vielen Bereichen gearbeitet. Aber nicht überall ist das erlaubt. Das Arbeitszeitgesetz schützt den Sonntag grundsätzlich und gibt dir Ersatzruhetage.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Ausnahme prüfen
Gehört dein Bereich zu den zulässigen Ausnahmen (§ 10 ArbZG) – oder ist die Sonntagsarbeit unzulässig?
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2. Ersatzruhetag einfordern
Bei zulässiger Sonn-/Feiertagsarbeit auf den Ersatzruhetag bestehen (§ 11 ArbZG).
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3. Zuschläge prüfen
Sieh in Tarif-/Arbeitsvertrag, ob Zuschläge für Sonn-/Feiertagsarbeit vereinbart sind.
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4. Bei Verstößen
Bei unzulässiger Beschäftigung helfen Betriebsrat, Gewerkschaft oder die Aufsichtsbehörde (Gewerbeaufsicht).
Häufige Fragen
Muss ich an Sonn- und Feiertagen arbeiten?
Grundsätzlich ist die Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen verboten (§ 9 ArbZG). Nur in gesetzlich geregelten Ausnahmebereichen (z. B. Pflege, Gastronomie, Rettungsdienste, § 10 ArbZG) ist sie zulässig. Gehört dein Bereich nicht dazu, kannst du die Beschäftigung an diesen Tagen verweigern.
Bekomme ich für Sonntagsarbeit einen Zuschlag oder freien Tag?
Einen Ersatzruhetag ja: Bei Sonntagsarbeit innerhalb von zwei Wochen, bei Feiertagsarbeit innerhalb von acht Wochen (§ 11 ArbZG). Ein zusätzlicher Geld-Zuschlag ist gesetzlich dagegen meist nicht vorgeschrieben – ob und in welcher Höhe es ihn gibt, regeln Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.