Zum Inhalt springen

Weihnachtsgeld zurückzahlen, weil du kündigst?

Du wechselst den Job – und plötzlich will der Arbeitgeber das Weihnachtsgeld oder einen Bonus zurück? Ob du zahlen musst, hängt davon ab, was die Sonderzahlung bezwecken sollte und wie die Klausel formuliert ist.

In wenigen Minuten zu deinen nächsten Schritten und den passenden fertigen Texten – kostenlos:

Rückforderung prüfen

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Belohnt eine Sonderzahlung die Betriebstreue, kann eine Bindungs-/Rückzahlungsklausel oder ein Stichtag zulässig sein – aber nur in angemessenem Rahmen (Höhe der Zahlung und Dauer der Bindung müssen im Verhältnis stehen).
Ist die Sonderzahlung dagegen (auch) Gegenleistung für geleistete Arbeit – also verstecktes Arbeitsentgelt –, ist eine Rückzahlungsklausel in der Regel unwirksam. Dann musst du nichts zurückzahlen. Unklare oder zu weitreichende Klauseln sind ebenfalls oft unwirksam.

Was du jetzt tun solltest

  1. 1

    1. Zweck der Zahlung klären

    Belohnt die Sonderzahlung Betriebstreue oder vergütet sie (auch) geleistete Arbeit?

  2. 2

    2. Klausel prüfen

    Sieh dir die Rückzahlungs-/Stichtagsklausel an: Sind Höhe und Bindungsdauer angemessen?

  3. 3

    3. Forderung bewerten

    Bei verstecktem Arbeitsentgelt oder unklarer Klausel ist die Rückforderung oft unwirksam.

  4. 4

    4. Schriftlich zurückweisen

    Halte die Forderung für unberechtigt, weise sie schriftlich zurück (ggf. Beratung).

Häufige Fragen

Muss ich Weihnachtsgeld zurückzahlen, wenn ich kündige?

Nicht in jedem Fall. Soll die Sonderzahlung die Betriebstreue belohnen, kann eine Rückzahlungs- oder Stichtagsklausel zulässig sein – aber nur, wenn Höhe der Zahlung und Dauer der Bindung in einem angemessenen Verhältnis stehen. Vergütet die Zahlung dagegen (auch) geleistete Arbeit, ist eine Rückforderung in der Regel unwirksam, und du musst nichts zurückzahlen.

Wann ist eine Rückzahlungsklausel unwirksam?

Vor allem dann, wenn die Sonderzahlung verdecktes Arbeitsentgelt ist, wenn die Bindungsdauer im Verhältnis zur Höhe der Zahlung zu lang ist oder wenn die Klausel unklar bzw. zu weitreichend formuliert ist. In solchen Fällen kannst du die Rückforderung zurückweisen. Im Zweifel lohnt eine arbeitsrechtliche Prüfung der konkreten Klausel.

Jetzt handeln

Wir stellen dir die fertigen Texte und die richtigen Stellen zusammen.

Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.