Sonderurlaub für Hochzeit, Umzug oder Todesfall?
Du heiratest, ein naher Angehöriger ist verstorben oder du musst dringend etwas Persönliches erledigen – und fragst dich, ob du dafür bezahlt freibekommst? In bestimmten Fällen besteht ein Anspruch auf Sonderurlaub. Er kann aber vertraglich eingeschränkt sein.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Vertrag prüfen
Schau in Arbeits-/Tarifvertrag: Ist Sonderurlaub geregelt oder § 616 BGB ausgeschlossen?
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2. Anlass und Dauer klären
Für welchen Anlass und wie viele Tage ist eine bezahlte Freistellung üblich/geregelt?
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3. Rechtzeitig beantragen
Kündige den Bedarf frühzeitig an und beantrage den Sonderurlaub schriftlich.
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4. Alternativen prüfen
Ist kein bezahlter Sonderurlaub vorgesehen, kommen unbezahlte Freistellung oder regulärer Urlaub in Betracht.
Häufige Fragen
Habe ich Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub?
Nach § 616 BGB kann bei bestimmten persönlichen Ereignissen (z. B. eigene Hochzeit, Geburt des eigenen Kindes, Tod naher Angehöriger) für eine kurze Zeit ein Anspruch auf bezahlte Freistellung bestehen. Das gilt aber nur, wenn der Anspruch nicht im Arbeits- oder Tarifvertrag ausgeschlossen oder abweichend geregelt ist.
Wie viele Tage Sonderurlaub stehen mir zu?
Das Gesetz nennt keine festen Tage – es geht um eine 'verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit'. Üblich sind je nach Anlass ein bis zwei Tage. Maßgeblich sind aber vor allem die Regelungen in deinem Arbeits- oder Tarifvertrag.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.