Zum Inhalt springen

Sonderurlaub für Hochzeit, Umzug oder Todesfall?

Du heiratest, ein naher Angehöriger ist verstorben oder du musst dringend etwas Persönliches erledigen – und fragst dich, ob du dafür bezahlt freibekommst? In bestimmten Fällen besteht ein Anspruch auf Sonderurlaub. Er kann aber vertraglich eingeschränkt sein.

In wenigen Minuten zu deinen nächsten Schritten und den passenden fertigen Texten – kostenlos:

Sonderurlaub klären

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Nach § 616 BGB behältst du deinen Lohn, wenn du aus einem persönlichen Grund für eine 'verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit' an der Arbeit gehindert bist – klassisch bei eigener Hochzeit, Geburt des eigenen Kindes oder Tod naher Angehöriger.
Achtung: § 616 BGB ist abdingbar. Viele Arbeits- und Tarifverträge schließen den bezahlten Sonderurlaub aus oder regeln ihn abschließend – dann gilt das, was dort steht.

Was du jetzt tun solltest

  1. 1

    1. Vertrag prüfen

    Schau in Arbeits-/Tarifvertrag: Ist Sonderurlaub geregelt oder § 616 BGB ausgeschlossen?

  2. 2

    2. Anlass und Dauer klären

    Für welchen Anlass und wie viele Tage ist eine bezahlte Freistellung üblich/geregelt?

  3. 3

    3. Rechtzeitig beantragen

    Kündige den Bedarf frühzeitig an und beantrage den Sonderurlaub schriftlich.

  4. 4

    4. Alternativen prüfen

    Ist kein bezahlter Sonderurlaub vorgesehen, kommen unbezahlte Freistellung oder regulärer Urlaub in Betracht.

Häufige Fragen

Habe ich Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub?

Nach § 616 BGB kann bei bestimmten persönlichen Ereignissen (z. B. eigene Hochzeit, Geburt des eigenen Kindes, Tod naher Angehöriger) für eine kurze Zeit ein Anspruch auf bezahlte Freistellung bestehen. Das gilt aber nur, wenn der Anspruch nicht im Arbeits- oder Tarifvertrag ausgeschlossen oder abweichend geregelt ist.

Wie viele Tage Sonderurlaub stehen mir zu?

Das Gesetz nennt keine festen Tage – es geht um eine 'verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit'. Üblich sind je nach Anlass ein bis zwei Tage. Maßgeblich sind aber vor allem die Regelungen in deinem Arbeits- oder Tarifvertrag.

Jetzt handeln

Wir stellen dir die fertigen Texte und die richtigen Stellen zusammen.

Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.