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SEPA-Lastschrift widerrufen und Mandat kündigen

Bei der SEPA-Basislastschrift hast du ein komfortables Erstattungsrecht: Eine abgebuchte Lastschrift kannst du innerhalb einer Frist ohne Angabe von Gründen zurückbuchen lassen. Bei unberechtigten Abbuchungen ist die Frist sogar deutlich länger.

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Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Bei einer autorisierten SEPA-Basislastschrift kannst du innerhalb von acht Wochen ab Belastung die Erstattung verlangen (§ 675x BGB). Bei einer nicht autorisierten Lastschrift – ohne gültiges Mandat – beträgt die Frist sogar 13 Monate.
Die Rückbuchung ist unkompliziert über die Bank möglich. Daneben solltest du das Mandat gegenüber dem Zahlungsempfänger kündigen und unberechtigte Abbuchungen klären, damit nicht erneut abgebucht wird.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Abbuchung prüfen

    Sieh nach, ob die Lastschrift berechtigt war und ein Mandat besteht.

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    2. Rückbuchung veranlassen

    Verlange bei der Bank fristgerecht die Erstattung der Lastschrift.

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    3. Mandat beenden

    Widerrufe das Lastschriftmandat gegenüber dem Empfänger schriftlich.

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    4. Forderung klären

    Kläre eine etwaige offene Forderung getrennt, damit kein Mahnverfahren droht.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Wie lange kann ich eine Lastschrift zurückbuchen?

Bei einer autorisierten SEPA-Basislastschrift innerhalb von acht Wochen ab dem Belastungsdatum, ohne Angabe von Gründen (§ 675x BGB). War die Lastschrift nicht autorisiert, weil kein gültiges Mandat bestand, kannst du sie sogar bis zu 13 Monate zurückbuchen lassen.

Wie kündige ich ein Lastschriftmandat?

Indem du es gegenüber dem Zahlungsempfänger widerrufst, am besten schriftlich und nachweisbar. Bei manchen Banken lässt sich ein einzelner Zahlungsempfänger zusätzlich sperren. So verhinderst du künftige Abbuchungen.

Muss ich die Forderung trotzdem zahlen?

Die Rückbuchung betrifft nur den Zahlungsvorgang, nicht die zugrunde liegende Forderung. Ist diese berechtigt, bleibt sie bestehen und du solltest sie klären. War die Abbuchung dagegen unberechtigt, kannst du das gegenüber dem Empfänger geltend machen.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.