Zusatzurlaub bei Schwerbehinderung – fünf Tage mehr
Schwerbehinderte Arbeitnehmer haben Anspruch auf zusätzlichen bezahlten Urlaub. Dieser Zusatzurlaub kommt zum normalen Urlaub hinzu und soll dem erhöhten Erholungsbedarf Rechnung tragen. Wichtig ist der anerkannte Grad der Behinderung.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Status nachweisen
Lege dem Arbeitgeber den Schwerbehindertenausweis oder die Anerkennung vor.
- 2
2. Anspruch berechnen
Ermittle die zusätzlichen Tage entsprechend deiner Arbeitswoche.
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3. Urlaub beantragen
Beantrage den Zusatzurlaub wie deinen übrigen Urlaub.
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4. Bei Verweigerung handeln
Wird der Zusatzurlaub verweigert, mache ihn schriftlich geltend.
Daran erkennst du die Masche
- Der Zusatzurlaub wird trotz Schwerbehinderung nicht gewährt.
- Eine rückwirkende Anerkennung wird nicht berücksichtigt.
- Der Urlaub verfällt, ohne dass auf den Verfall hingewiesen wurde.
Häufige Fragen
Wie viel Zusatzurlaub steht mir zu?
Bei einer Fünf-Tage-Woche fünf zusätzliche bezahlte Urlaubstage pro Jahr (§ 208 SGB IX). Arbeitest du an mehr oder weniger Tagen pro Woche, wird der Anspruch entsprechend umgerechnet. Der Zusatzurlaub kommt zum normalen Urlaub hinzu.
Ab wann gilt der Anspruch?
Ab der Anerkennung der Schwerbehinderung mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50. Wird die Schwerbehinderung rückwirkend anerkannt, kann der Zusatzurlaub auch für die zurückliegenden Zeiträume bestehen. Wird im Jahr nur ein Teil erfüllt, wird anteilig gerechnet.
Was, wenn der Arbeitgeber den Zusatzurlaub verweigert?
Lege den Nachweis der Schwerbehinderung vor und mache den Anspruch schriftlich geltend. Auch für den Zusatzurlaub gilt die Hinweisobliegenheit des Arbeitgebers, sodass er nicht ohne Weiteres verfällt. Bleibt der Arbeitgeber untätig, kannst du den Anspruch weiterverfolgen.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.