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Arbeitsassistenz – Unterstützung im Job bei Schwerbehinderung

Manchmal braucht es nur etwas Unterstützung, um einen Job trotz Behinderung gut auszufüllen. Genau dafür gibt es die Arbeitsassistenz: eine Hilfskraft, die dich bei bestimmten Tätigkeiten unterstützt – finanziert vom Inklusionsamt.

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Arbeitsassistenz beantragen

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Schwerbehinderte Menschen haben im Rahmen der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben Anspruch auf Übernahme der Kosten einer notwendigen Arbeitsassistenz (§ 185 SGB IX). Die Assistenz unterstützt dich bei der Ausübung deiner Tätigkeit – die eigentliche Arbeit leistest weiterhin du.
Zuständig ist in der Regel das Inklusions-/Integrationsamt. Die Arbeitsassistenz ist eine von mehreren Hilfen; daneben gibt es z. B. technische Arbeitshilfen und Zuschüsse zur behinderungsgerechten Arbeitsplatzgestaltung.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Bedarf klären

    Welche Unterstützung brauchst du, um deine Tätigkeit auszuüben?

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    2. Antrag stellen

    Beantrage die Arbeitsassistenz beim zuständigen Inklusionsamt.

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    3. Beratung nutzen

    Der Integrationsfachdienst und Schwerbehindertenvertretung beraten und unterstützen.

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    4. Weitere Hilfen prüfen

    Frag auch nach technischen Arbeitshilfen und Zuschüssen zur Arbeitsplatzgestaltung.

Häufige Fragen

Was ist eine Arbeitsassistenz?

Eine personelle Unterstützung, die schwerbehinderten Menschen hilft, ihre berufliche Tätigkeit auszuüben – etwa bei Handgriffen oder organisatorischen Aufgaben, die du behinderungsbedingt nicht selbst erledigen kannst. Die eigentliche Arbeit leistest weiterhin du. Die Kosten der notwendigen Arbeitsassistenz werden im Rahmen der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben übernommen (§ 185 SGB IX).

Wo beantrage ich eine Arbeitsassistenz?

In der Regel beim Inklusions- bzw. Integrationsamt, das für die begleitende Hilfe im Arbeitsleben zuständig ist. Unterstützung bei Antrag und Bedarfsermittlung bekommst du beim Integrationsfachdienst und über die Schwerbehindertenvertretung in deinem Betrieb. Prüfe zugleich weitere Hilfen wie technische Arbeitshilfen.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.