Schwerbehindertenausweis – diese Nachteilsausgleiche gibt es
Ein Schwerbehindertenausweis ist mehr als ein Dokument: Er eröffnet zahlreiche Nachteilsausgleiche, die im Alltag bares Geld wert sind. Welche genau, hängt vom Grad der Behinderung (GdB) und den Merkzeichen ab.
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Was du jetzt tun solltest
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1. GdB/Merkzeichen kennen
Welche Nachteilsausgleiche dir zustehen, hängt von GdB-Höhe und Merkzeichen ab.
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2. Steuervorteil nutzen
Mach den Behindertenpauschbetrag in der Steuererklärung geltend.
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3. Arbeitsrechtliche Vorteile
Zusatzurlaub und besonderen Kündigungsschutz beim Arbeitgeber geltend machen.
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4. Weitere Ermäßigungen
Wertmarke für den Nahverkehr und Ermäßigungen (z. B. Rundfunkbeitrag) beantragen.
Häufige Fragen
Welche Vorteile bringt der Schwerbehindertenausweis?
Je nach Grad der Behinderung und Merkzeichen unter anderem einen steuerlichen Behindertenpauschbetrag, besonderen Kündigungsschutz, fünf Tage Zusatzurlaub (bei GdB ab 50), einen möglichen früheren Rentenbeginn, vergünstigten oder unentgeltlichen Nahverkehr (mit Wertmarke) sowie verschiedene Ermäßigungen.
Bekomme ich mit dem Ausweis kostenlosen Nahverkehr?
Mit bestimmten Merkzeichen (z. B. G, aG, Bl oder H) und einer Wertmarke kannst du den öffentlichen Personennahverkehr unentgeltlich oder stark vergünstigt nutzen. Die Wertmarke beantragst du beim Versorgungsamt; je nach Merkzeichen ist sie kostenlos oder gegen eine geringe Gebühr erhältlich.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.