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Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis abgelehnt?

Die Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis (G, aG, B, H, RF und weitere) sind bares Geld wert: Sie entscheiden über vergünstigten Nahverkehr, Steuerfreibeträge, Begleitperson und mehr. Wird ein Merkzeichen abgelehnt, lohnt sich oft ein Widerspruch.

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Die Merkzeichen stehen für bestimmte Nachteilsausgleiche: G (erhebliche Gehbehinderung), aG (außergewöhnliche Gehbehinderung), B (Berechtigung für eine Begleitperson), H (hilflos), RF (Rundfunkbeitragsermäßigung), Bl (blind), Gl (gehörlos). Jedes hat eigene medizinische Voraussetzungen.
Gegen die Ablehnung eines Merkzeichens kannst du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen (§ 84 SGG). Häufig fehlen dem Amt aktuelle ärztliche Befunde – die kannst du nachreichen.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Bescheid prüfen

    Welches Merkzeichen wurde abgelehnt, mit welcher Begründung?

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    2. Befunde sammeln

    Hole aktuelle ärztliche Unterlagen, die die Voraussetzungen des Merkzeichens belegen.

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    3. Widerspruch einlegen

    Lege fristgerecht (1 Monat) schriftlich Widerspruch ein und begründe ihn mit den Befunden.

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    4. Beratung nutzen

    Sozialverbände (z. B. VdK, SoVD) und Behindertenberatungsstellen unterstützen kostenlos oder günstig.

Häufige Fragen

Was bedeuten die Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis?

Sie stehen für konkrete Nachteilsausgleiche: G und aG für Gehbehinderungen (Nahverkehr, Parkerleichterungen), B für die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson, H für 'hilflos' (Steuerfreibetrag, Nahverkehr), RF für eine Rundfunkbeitragsermäßigung, Bl für blind und Gl für gehörlos. Jedes hat eigene medizinische Voraussetzungen.

Was kann ich tun, wenn ein Merkzeichen abgelehnt wurde?

Lege innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch beim Versorgungsamt ein (§ 84 SGG) und reiche aktuelle ärztliche Befunde nach, die die Voraussetzungen belegen. Oft wird im Widerspruchsverfahren neu bewertet. Sozialverbände wie VdK oder SoVD helfen dir bei Antrag und Widerspruch.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.