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Schwarzarbeit – warum 'ohne Rechnung' für beide riskant ist

'Das machen wir ohne Rechnung, dann wird's billiger' – klingt verlockend, ist aber eine Falle für beide Seiten. Wer schwarzarbeitet oder schwarzarbeiten lässt, steht bei Problemen rechtlich im Regen.

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Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Wird bewusst 'ohne Rechnung' und ohne Steuern gearbeitet (Schwarzarbeit), ist der Vertrag nichtig (Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz). Folge nach der Rechtsprechung des BGH: Bei Mängeln gibt es keinen Gewährleistungsanspruch, der Handwerker hat keinen durchsetzbaren Lohnanspruch, und bereits gezahltes Geld kann meist nicht zurückgefordert werden.
Dazu kommen erhebliche steuer- und sozialversicherungsrechtliche Risiken (Steuerhinterziehung, Bußgelder, Nachzahlungen) – für Auftraggeber und Auftragnehmer.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Risiko erkennen

    Ohne Rechnung = kein Schutz bei Mängeln und im Streit. Das gilt für beide Seiten.

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    2. Lieber legal beauftragen

    Beauftrage mit ordentlicher Rechnung – dann hast du volle Gewährleistungsrechte.

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    3. Schon passiert?

    Bei einem bestehenden Schwarzarbeits-Auftrag ist die Rechtslage schwierig – lass dich beraten.

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    4. Steuervorteile nutzen

    Mit Rechnung kannst du Handwerkerleistungen sogar von der Steuer absetzen (statt Risiko).

Häufige Fragen

Habe ich bei Schwarzarbeit Gewährleistungsansprüche?

Nein. Bei einer bewusst 'ohne Rechnung' und ohne Steuern vereinbarten Schwarzarbeit ist der Vertrag nichtig. Nach der Rechtsprechung des BGH bedeutet das: Bei Mängeln hast du keinen Anspruch auf Nachbesserung oder Schadenersatz, und auch bereits gezahltes Geld kannst du in der Regel nicht zurückverlangen. Genau das macht Schwarzarbeit so riskant.

Welche Risiken hat der Handwerker bei Schwarzarbeit?

Auch er steht schlecht da: Wegen der Nichtigkeit des Vertrags hat er keinen durchsetzbaren Anspruch auf seinen Lohn. Hinzu kommen steuer- und sozialversicherungsrechtliche Folgen (Steuerhinterziehung, Bußgelder, Beitragsnachzahlungen). Schwarzarbeit ist damit für beide Seiten ein erhebliches Risiko – eine ordentliche Rechnung schützt alle.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.