Schulpflicht verletzt – Bußgeld wegen Schulschwänzen
Die Schulpflicht ist in den Schulgesetzen der Länder geregelt. Unentschuldigtes Fehlen kann als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden – gegen Eltern oder ältere Schüler. Wichtig ist, Fehltage rechtzeitig zu entschuldigen und auf eine Anhörung sachlich zu reagieren.
In wenigen Minuten zu deinen nächsten Schritten und den passenden fertigen Texten – kostenlos:
Brief an die Behörde erstellen →Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen
Was du jetzt tun solltest
- 1
1. Fehltage entschuldigen
Melde Krankheit rechtzeitig und reiche Atteste ein; beantrage Beurlaubungen rechtzeitig und schriftlich.
- 2
2. Anhörung ernst nehmen
Reagiere auf eine Anhörung der Behörde sachlich und schildere die Gründe der Fehltage.
- 3
3. Einspruch prüfen
Bei einem Bußgeldbescheid kannst du innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen, wenn die Fehltage entschuldigt waren.
- 4
4. Ursachen angehen
Bei wiederholtem Schulabsentismus hilft das Gespräch mit Schule, Schulsozialarbeit und Jugendamt, um die Ursachen zu klären.
Daran erkennst du die Masche
- Fehltage werden nicht oder zu spät entschuldigt.
- Eine Beurlaubung (z. B. Urlaub vor den Ferien) wird ohne Genehmigung genommen.
- Die kurze Einspruchsfrist gegen den Bußgeldbescheid wird übersehen.
Häufige Fragen
Wann droht ein Bußgeld wegen Schulpflichtverletzung?
Bei unentschuldigtem Fernbleiben vom Unterricht. Das kann als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld geahndet werden – je nach Alter gegen die Eltern oder die Schüler selbst. Die Einzelheiten regeln die Landesschulgesetze.
Was zählt als entschuldigtes Fehlen?
Krankheit, die du rechtzeitig meldest und mit Attest belegst, sowie genehmigte Beurlaubungen. Eigenmächtiger 'Urlaub' – etwa verlängerte Ferien – ist dagegen unentschuldigt und kann ein Bußgeld auslösen.
Wie reagiere ich auf einen Bußgeldbescheid?
Prüfe, ob die Fehltage wirklich unentschuldigt waren. War das Fehlen entschuldigt oder liegen besondere Gründe vor, kannst du innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen und die Nachweise vorlegen.
Jetzt handeln
Wir stellen dir die fertigen Texte und die richtigen Stellen zusammen.
Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.