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Kostenlose Schuldnerberatung – Hilfe aus der Schuldenfalle

Bei Überschuldung musst du nicht allein kämpfen: Anerkannte Schuldnerberatungsstellen helfen kostenlos, einen Überblick zu gewinnen, mit Gläubigern zu verhandeln, Pfändungsschutz zu sichern und – wenn nötig – eine Privatinsolvenz vorzubereiten. Der erste Schritt ist oft der schwerste, aber der wichtigste.

In wenigen Minuten zu deinen nächsten Schritten und den passenden fertigen Texten – kostenlos:

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Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Anerkannte Schuldnerberatungsstellen (bei Wohlfahrtsverbänden, Kommunen, Verbraucherzentralen) beraten kostenlos. Sie helfen bei Überblick, Gläubigerverhandlungen, P-Konto-Bescheinigung und der Vorbereitung einer Privatinsolvenz.
Für die Privatinsolvenz ist ein vorheriger außergerichtlicher Einigungsversuch nötig, den eine anerkannte Stelle bescheinigt (§ 305 InsO). Die Beratung ist daher oft Voraussetzung für weitere Schritte.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Überblick verschaffen

    Liste alle Gläubiger, Forderungen und dein Einkommen auf – das ist die Grundlage jeder Beratung.

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    2. Beratungsstelle suchen

    Wende dich an eine anerkannte Schuldnerberatung (Caritas, Diakonie, AWO, Verbraucherzentrale, Kommune).

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    3. Pfändungsschutz sichern

    Lass dir helfen, ein P-Konto einzurichten und den Freibetrag zu erhöhen, damit dein Existenzminimum geschützt ist.

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    4. Weg festlegen

    Gemeinsam klärt ihr, ob Ratenpläne, ein Vergleich oder eine Privatinsolvenz der richtige Weg sind.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Ist Schuldnerberatung wirklich kostenlos?

Bei anerkannten Stellen von Wohlfahrtsverbänden, Kommunen und Verbraucherzentralen ja. Hüte dich vor kommerziellen Anbietern, die hohe Vorkosten für 'Schuldenregulierung' verlangen – seriöse Beratung ist für dich in der Regel kostenfrei.

Wie hilft mir die Schuldnerberatung?

Sie verschafft Überblick, verhandelt mit Gläubigern, hilft bei Ratenplänen und beim Pfändungsschutz (P-Konto-Bescheinigung) und bereitet bei Überschuldung eine Privatinsolvenz vor – einschließlich des vorgeschriebenen außergerichtlichen Einigungsversuchs (§ 305 InsO).

Wie mache ich den ersten Schritt?

Stelle deine Gläubiger und Forderungen zusammen und vereinbare einen Termin bei einer anerkannten Schuldnerberatungsstelle in deiner Nähe. Es ist nie zu spät – je früher, desto mehr Handlungsspielraum bleibt.

Jetzt handeln

Wir stellen dir die fertigen Texte und die richtigen Stellen zusammen.

Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.