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Schuldanerkenntnis vom Inkasso – warum du nicht vorschnell unterschreiben solltest

Inkassobüros legen gern ein Schuldanerkenntnis oder einen Ratenzahlungsplan zur Unterschrift vor. Vorsicht: Mit der Unterschrift erkennst du die Forderung an – das kann eine bereits verjährte Forderung wieder durchsetzbar machen und die Verjährung neu starten. Unterschreibe daher nicht ungeprüft.

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Forderung beanstanden

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Ein Schuldanerkenntnis oder eine Ratenzahlung lässt die Verjährung neu beginnen (§ 212 BGB). Eine eigentlich verjährte oder unberechtigte Forderung kann dadurch wieder durchsetzbar werden. Unterschreibe nichts, was du nicht geprüft hast.
Du bist nicht verpflichtet, ein Anerkenntnis abzugeben. Prüfe zuerst, ob die Forderung überhaupt berechtigt und nicht verjährt ist. Eine unberechtigte Forderung kannst du schlicht bestreiten.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Forderung prüfen

    Besteht die Forderung dem Grunde und der Höhe nach? Ist sie womöglich verjährt? Erst klären, dann reagieren.

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    2. Nichts vorschnell unterschreiben

    Unterschreibe kein Schuldanerkenntnis und keinen Ratenplan, bevor die Berechtigung geklärt ist.

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    3. Bestreiten oder verhandeln

    Ist die Forderung unberechtigt/verjährt, bestreite sie schriftlich. Ist sie berechtigt, kannst du gezielt über eine Ratenzahlung verhandeln.

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    4. Gebühren prüfen

    Kontrolliere die Inkassokosten – überhöhte Gebühren musst du nicht akzeptieren.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Was passiert, wenn ich ein Schuldanerkenntnis unterschreibe?

Du erkennst die Forderung an. Das lässt die Verjährung neu beginnen (§ 212 BGB) und kann eine sonst verjährte oder unberechtigte Forderung wieder durchsetzbar machen. Deshalb solltest du nur nach Prüfung und bei berechtigter Forderung unterschreiben.

Muss ich ein Anerkenntnis abgeben?

Nein. Du bist nicht verpflichtet, ein Schuldanerkenntnis oder einen Ratenplan zu unterschreiben. Prüfe zuerst, ob die Forderung berechtigt und nicht verjährt ist. Eine unberechtigte Forderung kannst du bestreiten.

Kann auch eine Ratenzahlung gefährlich sein?

Ja. Auch eine Teilzahlung oder eine Ratenvereinbarung gilt als Anerkenntnis und startet die Verjährung neu. Bei einer möglicherweise verjährten Forderung solltest du daher weder zahlen noch eine Rate vereinbaren, bevor die Lage geklärt ist.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.