Kostenlose SCHUFA-Selbstauskunft – deine gespeicherten Daten einsehen
Auskunfteien wie die SCHUFA speichern Daten zu deiner Zahlungsfähigkeit. Du hast das Recht, einmal jährlich – und nach der DSGVO grundsätzlich jederzeit – kostenlos eine Kopie dieser Daten zu erhalten. So erkennst du falsche oder veraltete Einträge, die deine Bonität verschlechtern.
In wenigen Minuten zu deinen nächsten Schritten und den passenden fertigen Texten – kostenlos:
Datenkopie anfordern →Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen
Was du jetzt tun solltest
- 1
1. Datenkopie anfordern
Fordere die kostenlose Datenkopie nach Art. 15 DSGVO an – nicht die kostenpflichtige Bonitätsauskunft, sondern die vollständige Kopie.
- 2
2. Einträge prüfen
Kontrolliere alle Einträge auf Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit.
- 3
3. Fehler beanstanden
Verlange die Berichtigung falscher und die Löschung unzulässiger oder veralteter Einträge.
- 4
4. Eskalieren
Wird nicht korrigiert, beschwere dich bei der Datenschutzaufsicht und prüfe Schadensersatz bei Nachteilen.
Daran erkennst du die Masche
- Ein längst bezahlter Eintrag steht noch als offen.
- Es gibt Einträge zu Verträgen, die du nie hattest (möglicher Identitätsdiebstahl).
- Veraltete Daten werden über die Löschfristen hinaus gespeichert.
Häufige Fragen
Ist die SCHUFA-Selbstauskunft kostenlos?
Ja. Du hast Anspruch auf eine kostenlose Datenkopie deiner gespeicherten Daten nach Art. 15 DSGVO. Das ist unabhängig von der oft beworbenen kostenpflichtigen Bonitätsauskunft.
Was mache ich mit falschen Einträgen?
Verlange die Berichtigung (Art. 16) oder Löschung (Art. 17). Erledigte Forderungen und alte Einträge unterliegen festen Löschfristen. Halte Belege (z. B. Zahlungsnachweise) bereit, um Fehler zu korrigieren.
Warum ist die Selbstauskunft wichtig?
Weil falsche oder veraltete Einträge deine Bonität verschlechtern und z. B. einen Kredit, Handyvertrag oder eine Wohnung kosten können. Mit der Selbstauskunft erkennst du Fehler und kannst sie korrigieren lassen.
Jetzt handeln
Wir stellen dir die fertigen Texte und die richtigen Stellen zusammen.
Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.