Beim Auszug renovieren? Oft musst du gar nicht
Beim Auszug sollst du streichen, tapezieren, Böden abschleifen? Bevor du Geld und Mühe investierst: Sehr viele Schönheitsreparatur-Klauseln in Mietverträgen sind unwirksam. Dann trifft dich keine Renovierungspflicht.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Klausel im Vertrag prüfen
Suche die Schönheitsreparatur-Klausel und achte auf starre Fristen ('alle 3/5 Jahre … ist zu renovieren') oder Quotenregelungen.
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2. Übergabezustand klären
Hast du die Wohnung unrenoviert übernommen? Dann ist eine Renovierungspflicht ohne Ausgleich in der Regel unwirksam.
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3. Renovierung schriftlich ablehnen
Ist die Klausel unwirksam, teile dem Vermieter mit, dass du wegen Unwirksamkeit nicht zur Renovierung verpflichtet bist.
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4. Kaution sichern
Behält der Vermieter dafür Kaution ein, fordere sie zurück und verweise auf die unwirksame Klausel.
Häufige Fragen
Muss ich beim Auszug streichen?
Nur, wenn die Schönheitsreparatur-Klausel wirksam ist. Viele Klauseln sind unwirksam (starre Fristen, unrenovierte Übernahme ohne Ausgleich, Quotenabgeltung). Dann musst du nicht renovieren – die Pflicht liegt beim Vermieter.
Ich habe die Wohnung unrenoviert bekommen – muss ich trotzdem renovieren?
In der Regel nein. Der BGH hat entschieden: Wer eine unrenovierte Wohnung übernimmt, kann nicht ohne angemessenen Ausgleich zur Renovierung beim Auszug verpflichtet werden. Eine solche Klausel ist unwirksam.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.