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Beim Auszug renovieren? Oft musst du gar nicht

Beim Auszug sollst du streichen, tapezieren, Böden abschleifen? Bevor du Geld und Mühe investierst: Sehr viele Schönheitsreparatur-Klauseln in Mietverträgen sind unwirksam. Dann trifft dich keine Renovierungspflicht.

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Renovierungspflicht prüfen

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Ist die Schönheitsreparatur-Klausel unwirksam, musst du nicht renovieren – die Pflicht fällt dann auf den Vermieter zurück. Schon gezahlte/durchgeführte Renovierungen kannst du unter Umständen ersetzt verlangen.
Typisch unwirksam: 'starre' Renovierungsfristen, die Pflicht trotz unrenoviert übernommener Wohnung (ohne angemessenen Ausgleich) oder Quotenabgeltungsklauseln. Solche Klauseln hat der BGH gekippt.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Klausel im Vertrag prüfen

    Suche die Schönheitsreparatur-Klausel und achte auf starre Fristen ('alle 3/5 Jahre … ist zu renovieren') oder Quotenregelungen.

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    2. Übergabezustand klären

    Hast du die Wohnung unrenoviert übernommen? Dann ist eine Renovierungspflicht ohne Ausgleich in der Regel unwirksam.

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    3. Renovierung schriftlich ablehnen

    Ist die Klausel unwirksam, teile dem Vermieter mit, dass du wegen Unwirksamkeit nicht zur Renovierung verpflichtet bist.

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    4. Kaution sichern

    Behält der Vermieter dafür Kaution ein, fordere sie zurück und verweise auf die unwirksame Klausel.

Häufige Fragen

Muss ich beim Auszug streichen?

Nur, wenn die Schönheitsreparatur-Klausel wirksam ist. Viele Klauseln sind unwirksam (starre Fristen, unrenovierte Übernahme ohne Ausgleich, Quotenabgeltung). Dann musst du nicht renovieren – die Pflicht liegt beim Vermieter.

Ich habe die Wohnung unrenoviert bekommen – muss ich trotzdem renovieren?

In der Regel nein. Der BGH hat entschieden: Wer eine unrenovierte Wohnung übernimmt, kann nicht ohne angemessenen Ausgleich zur Renovierung beim Auszug verpflichtet werden. Eine solche Klausel ist unwirksam.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.