Wandfarbe in der Mietwohnung – wie du streichen darfst
Bunte Wände im Wohnzimmer, kräftige Farben im Flur – darf der Vermieter dir vorschreiben, wie du während der Mietzeit streichst? In der Regel nicht. Während du wohnst, ist die Farbgestaltung weitgehend deine Sache.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Klausel prüfen
Schreibt der Mietvertrag eine bestimmte Farbe für die Mietzeit vor? Das ist meist unwirksam.
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2. Während der Mietzeit
Du darfst grundsätzlich streichen, wie du möchtest.
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3. Beim Auszug
Gib die Wohnung – bei wirksamer Renovierungspflicht – in neutralen, hellen Tönen zurück.
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4. Renovierungspflicht prüfen
Ist die Schönheitsreparaturklausel insgesamt unwirksam, musst du beim Auszug ggf. gar nicht renovieren.
Häufige Fragen
Darf der Vermieter mir eine Wandfarbe vorschreiben?
Während der Mietzeit in der Regel nicht. Klauseln, die dir eine bestimmte Farbgestaltung (z. B. nur Weiß) für die Dauer des Wohnens vorschreiben, sind nach der Rechtsprechung des BGH meist unwirksam. Wie du während des Mietverhältnisses streichst, ist grundsätzlich deine Entscheidung.
Muss ich beim Auszug weiß streichen?
Nur, wenn du wirksam zu Schönheitsreparaturen verpflichtet bist. Dann kann verlangt werden, die Wohnung in einer neutralen, hellen Dekoration zurückzugeben – sehr kräftige oder ausgefallene Farben müsstest du überstreichen. Ist die Schönheitsreparaturklausel dagegen insgesamt unwirksam (z. B. wegen starrer Fristen oder unrenoviert übernommener Wohnung), musst du unter Umständen gar nicht renovieren.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.