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Verletzt nach einem Unfall? Dir steht Schmerzensgeld zu

Wer durch einen unverschuldeten Unfall verletzt wird, hat neben dem Ersatz der materiellen Schäden auch Anspruch auf Schmerzensgeld – als Ausgleich für Schmerzen, Leid und Beeinträchtigungen. Die Höhe hängt vom Einzelfall ab.

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Schmerzensgeld fordern

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Für erlittene Körper- und Gesundheitsschäden steht dir ein angemessenes Schmerzensgeld zu (§ 253 Abs. 2 BGB). Es gleicht Schmerzen, Leiden und dauerhafte Beeinträchtigungen aus und wird von der gegnerischen Haftpflichtversicherung getragen.
Die Höhe richtet sich nach Art und Schwere der Verletzung, Dauer der Behandlung und Heilung, bleibenden Schäden und der Lebensbeeinträchtigung. 'Schmerzensgeldtabellen' aus früheren Urteilen dienen als grobe Orientierung.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Verletzungen dokumentieren

    Ärztliche Atteste, Diagnosen, Behandlungsverlauf und Krankschreibungen sammeln.

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    2. Folgen festhalten

    Notiere Einschränkungen im Alltag/Beruf und mögliche Dauerschäden (mit ärztlicher Einschätzung).

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    3. Anspruch beziffern

    Orientiere dich an vergleichbaren Fällen (Schmerzensgeldtabellen) und melde den Anspruch der gegnerischen Versicherung.

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    4. Nicht zu früh abfinden

    Bei möglichen Spätfolgen vorsichtig sein mit Abfindungserklärungen – im Zweifel rechtlich beraten lassen.

Häufige Fragen

Wie hoch ist das Schmerzensgeld nach einem Unfall?

Das hängt vom Einzelfall ab: Art und Schwere der Verletzung, Behandlungs- und Heilungsdauer, bleibende Schäden und die Beeinträchtigung im Alltag sind entscheidend. Sogenannte Schmerzensgeldtabellen mit früheren Urteilen geben eine grobe Orientierung, ersetzen aber keine individuelle Bewertung.

Wer zahlt das Schmerzensgeld?

Bei einem unverschuldeten Unfall die Haftpflichtversicherung des Verursachers. Wichtig: Dokumentiere Verletzungen und Folgen sorgfältig und sei vorsichtig mit pauschalen Abfindungs- oder Erledigungserklärungen, solange Spätfolgen möglich sind – sonst kannst du spätere Ansprüche verlieren.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.