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Schenkungsteuer – Freibeträge alle 10 Jahre nutzen

Zu Lebzeiten Vermögen übertragen kann steuerlich klug sein: Für Schenkungen gelten dieselben Freibeträge wie beim Erben – mit einem entscheidenden Vorteil. Sie lassen sich alle zehn Jahre erneut ausschöpfen.

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Für Schenkungen gelten dieselben persönlichen Freibeträge wie bei der Erbschaft (z. B. 500.000 Euro für Ehegatten, 400.000 Euro je Kind). Der Clou: Diese Freibeträge können alle zehn Jahre erneut genutzt werden.
Schenkungen innerhalb von zehn Jahren werden zusammengerechnet. Eine Schenkung musst du dem Finanzamt grundsätzlich innerhalb von drei Monaten anzeigen. Mit frühzeitiger, gestaffelter Übertragung lässt sich die Steuer oft erheblich senken.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Freibetrag bestimmen

    Welcher Freibetrag gilt für das Verwandtschaftsverhältnis zwischen Schenker und Beschenktem?

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    2. 10-Jahres-Regel nutzen

    Plane größere Übertragungen so, dass der Freibetrag alle zehn Jahre neu greift.

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    3. Schenkung anzeigen

    Zeige die Schenkung dem Finanzamt innerhalb von drei Monaten an.

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    4. Beratung

    Bei Immobilien oder größeren Beträgen lohnt sich eine steuerliche/notarielle Beratung.

Häufige Fragen

Wie viel kann ich steuerfrei verschenken?

Bis zur Höhe des persönlichen Freibetrags, der vom Verwandtschaftsverhältnis abhängt – etwa 500.000 Euro für Ehegatten/Lebenspartner und 400.000 Euro je Kind. Diese Freibeträge gelten für Schenkungen genauso wie für Erbschaften und können alle zehn Jahre erneut genutzt werden.

Muss ich eine Schenkung dem Finanzamt melden?

Ja, grundsätzlich innerhalb von drei Monaten. Schenkungen zwischen denselben Personen werden über einen Zeitraum von zehn Jahren zusammengerechnet, um die Freibeträge zu prüfen. Wer früh und gestaffelt überträgt, kann die Freibeträge mehrfach nutzen und so Steuer sparen – bei größeren Vermögen ist Beratung ratsam.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.