Schenkungsteuer – Freibeträge alle 10 Jahre nutzen
Zu Lebzeiten Vermögen übertragen kann steuerlich klug sein: Für Schenkungen gelten dieselben Freibeträge wie beim Erben – mit einem entscheidenden Vorteil. Sie lassen sich alle zehn Jahre erneut ausschöpfen.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Freibetrag bestimmen
Welcher Freibetrag gilt für das Verwandtschaftsverhältnis zwischen Schenker und Beschenktem?
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2. 10-Jahres-Regel nutzen
Plane größere Übertragungen so, dass der Freibetrag alle zehn Jahre neu greift.
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3. Schenkung anzeigen
Zeige die Schenkung dem Finanzamt innerhalb von drei Monaten an.
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4. Beratung
Bei Immobilien oder größeren Beträgen lohnt sich eine steuerliche/notarielle Beratung.
Häufige Fragen
Wie viel kann ich steuerfrei verschenken?
Bis zur Höhe des persönlichen Freibetrags, der vom Verwandtschaftsverhältnis abhängt – etwa 500.000 Euro für Ehegatten/Lebenspartner und 400.000 Euro je Kind. Diese Freibeträge gelten für Schenkungen genauso wie für Erbschaften und können alle zehn Jahre erneut genutzt werden.
Muss ich eine Schenkung dem Finanzamt melden?
Ja, grundsätzlich innerhalb von drei Monaten. Schenkungen zwischen denselben Personen werden über einen Zeitraum von zehn Jahren zusammengerechnet, um die Freibeträge zu prüfen. Wer früh und gestaffelt überträgt, kann die Freibeträge mehrfach nutzen und so Steuer sparen – bei größeren Vermögen ist Beratung ratsam.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.