Scheinselbstständig? Warum das teuer werden kann
Selbstständig auf dem Papier, aber im Alltag wie ein Angestellter eingespannt – nur für einen Auftraggeber, weisungsgebunden, fest eingeplant? Dann kann Scheinselbstständigkeit vorliegen. Das hat erhebliche Folgen für Sozialabgaben.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Anzeichen prüfen
Nur ein Auftraggeber? Weisungen zu Zeit/Ort/Inhalt? Eingegliedert wie ein Angestellter?
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2. Statusfeststellung beantragen
Beantrage das Statusfeststellungsverfahren bei der DRV (Clearingstelle).
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3. Unterlagen einreichen
Verträge und tatsächliche Arbeitsabläufe darlegen – entscheidend ist die gelebte Praxis.
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4. Folgen klären
Wird abhängige Beschäftigung festgestellt, sind Beiträge nachzuzahlen; lass dich beraten.
Häufige Fragen
Was ist Scheinselbstständigkeit?
Sie liegt vor, wenn jemand formal als Selbstständiger auftritt, tatsächlich aber wie ein Arbeitnehmer arbeitet – also weisungsgebunden, in die Organisation des Auftraggebers eingegliedert und im Wesentlichen nur für diesen tätig ist. Dann gilt die Person sozialversicherungsrechtlich als abhängig beschäftigt, und es werden Sozialversicherungsbeiträge fällig.
Wie kann ich meinen Status klären lassen?
Über das Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung (Clearingstelle). Dort wird verbindlich geprüft, ob eine selbstständige oder eine abhängige Beschäftigung vorliegt. Maßgeblich ist nicht der Vertragstitel, sondern die tatsächlich gelebte Praxis. Das Verfahren schafft Rechtssicherheit und kann Nachzahlungen vorbeugen.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.