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Scheinselbstständig? Warum das teuer werden kann

Selbstständig auf dem Papier, aber im Alltag wie ein Angestellter eingespannt – nur für einen Auftraggeber, weisungsgebunden, fest eingeplant? Dann kann Scheinselbstständigkeit vorliegen. Das hat erhebliche Folgen für Sozialabgaben.

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Status klären lassen

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Wer als Selbstständiger auftritt, tatsächlich aber wie ein Arbeitnehmer tätig ist (weisungsgebunden, in die Arbeitsorganisation eingegliedert, im Wesentlichen für einen Auftraggeber), gilt sozialversicherungsrechtlich als abhängig Beschäftigter. Dann werden Sozialversicherungsbeiträge fällig – teils rückwirkend.
Du (oder der Auftraggeber) kannst den Status verbindlich klären lassen: über das Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung (Clearingstelle). Das schafft Rechtssicherheit für beide Seiten.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Anzeichen prüfen

    Nur ein Auftraggeber? Weisungen zu Zeit/Ort/Inhalt? Eingegliedert wie ein Angestellter?

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    2. Statusfeststellung beantragen

    Beantrage das Statusfeststellungsverfahren bei der DRV (Clearingstelle).

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    3. Unterlagen einreichen

    Verträge und tatsächliche Arbeitsabläufe darlegen – entscheidend ist die gelebte Praxis.

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    4. Folgen klären

    Wird abhängige Beschäftigung festgestellt, sind Beiträge nachzuzahlen; lass dich beraten.

Häufige Fragen

Was ist Scheinselbstständigkeit?

Sie liegt vor, wenn jemand formal als Selbstständiger auftritt, tatsächlich aber wie ein Arbeitnehmer arbeitet – also weisungsgebunden, in die Organisation des Auftraggebers eingegliedert und im Wesentlichen nur für diesen tätig ist. Dann gilt die Person sozialversicherungsrechtlich als abhängig beschäftigt, und es werden Sozialversicherungsbeiträge fällig.

Wie kann ich meinen Status klären lassen?

Über das Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung (Clearingstelle). Dort wird verbindlich geprüft, ob eine selbstständige oder eine abhängige Beschäftigung vorliegt. Maßgeblich ist nicht der Vertragstitel, sondern die tatsächlich gelebte Praxis. Das Verfahren schafft Rechtssicherheit und kann Nachzahlungen vorbeugen.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.