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Scheidungsfolgenvereinbarung – die Trennung selbst regeln

Statt sich vor Gericht über jede Einzelheit zu streiten, können Eheleute die Folgen ihrer Scheidung einvernehmlich regeln – in einer Scheidungsfolgenvereinbarung. Das spart Zeit, Geld und Nerven.

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In einer Scheidungsfolgenvereinbarung könnt ihr alle wichtigen Punkte selbst regeln: nachehelichen Unterhalt, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, die gemeinsame Immobilie, den Hausrat und Fragen zu den Kindern. Eine einvernehmliche Regelung macht die Scheidung schneller und günstiger.
Für bestimmte Punkte (z. B. Versorgungsausgleich, Unterhalt für die Zeit nach der Scheidung, Immobilienübertragung) ist eine notarielle Beurkundung erforderlich. Die Vereinbarung unterliegt einer gerichtlichen Inhaltskontrolle und darf einen Partner nicht unangemessen benachteiligen.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Themen sammeln

    Welche Folgen wollt ihr regeln (Unterhalt, Vermögen, Immobilie, Kinder)?

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    2. Fair verhandeln

    Eine ausgewogene Regelung hält stand; eine einseitige Benachteiligung riskiert die Unwirksamkeit.

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    3. Notariell beurkunden

    Für bestimmte Punkte ist die notarielle Beurkundung nötig – sie macht die Vereinbarung verbindlich.

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    4. Beraten lassen

    Lass deine Interessen vorher anwaltlich prüfen (ggf. Beratungs-/Verfahrenskostenhilfe).

Häufige Fragen

Was bringt eine Scheidungsfolgenvereinbarung?

Ihr regelt die Folgen der Scheidung selbst und einvernehmlich – statt sie vom Gericht entscheiden zu lassen. Das betrifft Unterhalt, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, die gemeinsame Immobilie und weitere Punkte. Eine solche Einigung macht die Scheidung schneller, planbarer und in der Regel deutlich günstiger als ein Streit über jede Einzelfrage.

Muss die Vereinbarung notariell sein?

Für viele wichtige Punkte ja – etwa für Regelungen zum Versorgungsausgleich, zum nachehelichen Unterhalt oder zur Übertragung einer Immobilie ist die notarielle Beurkundung vorgeschrieben. Außerdem unterliegt die Vereinbarung einer gerichtlichen Inhaltskontrolle: Sie darf einen Ehegatten nicht unangemessen benachteiligen. Eine anwaltliche Beratung vorab ist daher sinnvoll.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.