Scheidungsfolgenvereinbarung – die Trennung selbst regeln
Statt sich vor Gericht über jede Einzelheit zu streiten, können Eheleute die Folgen ihrer Scheidung einvernehmlich regeln – in einer Scheidungsfolgenvereinbarung. Das spart Zeit, Geld und Nerven.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Themen sammeln
Welche Folgen wollt ihr regeln (Unterhalt, Vermögen, Immobilie, Kinder)?
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2. Fair verhandeln
Eine ausgewogene Regelung hält stand; eine einseitige Benachteiligung riskiert die Unwirksamkeit.
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3. Notariell beurkunden
Für bestimmte Punkte ist die notarielle Beurkundung nötig – sie macht die Vereinbarung verbindlich.
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4. Beraten lassen
Lass deine Interessen vorher anwaltlich prüfen (ggf. Beratungs-/Verfahrenskostenhilfe).
Häufige Fragen
Was bringt eine Scheidungsfolgenvereinbarung?
Ihr regelt die Folgen der Scheidung selbst und einvernehmlich – statt sie vom Gericht entscheiden zu lassen. Das betrifft Unterhalt, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, die gemeinsame Immobilie und weitere Punkte. Eine solche Einigung macht die Scheidung schneller, planbarer und in der Regel deutlich günstiger als ein Streit über jede Einzelfrage.
Muss die Vereinbarung notariell sein?
Für viele wichtige Punkte ja – etwa für Regelungen zum Versorgungsausgleich, zum nachehelichen Unterhalt oder zur Übertragung einer Immobilie ist die notarielle Beurkundung vorgeschrieben. Außerdem unterliegt die Vereinbarung einer gerichtlichen Inhaltskontrolle: Sie darf einen Ehegatten nicht unangemessen benachteiligen. Eine anwaltliche Beratung vorab ist daher sinnvoll.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.