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Online-Scheidung – wie läuft das wirklich ab?

Eine 'Online-Scheidung' ist keine Scheidung per Mausklick. Gemeint ist, dass die Beauftragung und Kommunikation mit dem Anwalt online laufen. Die Scheidung selbst muss weiterhin ein Familiengericht aussprechen, und ein Anwalt ist vorgeschrieben.

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Im Scheidungsverfahren besteht Anwaltszwang: Mindestens der antragstellende Ehegatte muss anwaltlich vertreten sein (§ 114 FamFG). Die 'Online-Scheidung' erleichtert nur die Beauftragung, ersetzt aber nicht das Gericht.
Bei einer einvernehmlichen Scheidung kann ein gemeinsamer Anwalt für den Antragsteller genügen, während der andere zustimmt. Das spart Kosten gegenüber einem streitigen Verfahren mit zwei Anwälten.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Voraussetzungen prüfen

    Kläre, ob das Trennungsjahr abgelaufen ist und Einvernehmen besteht.

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    2. Anwalt beauftragen

    Beauftrage einen Anwalt – die Kommunikation kann online erfolgen.

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    3. Antrag einreichen

    Der Anwalt reicht den Scheidungsantrag beim Familiengericht ein.

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    4. Termin wahrnehmen

    Zum Scheidungstermin müssen die Eheleute in der Regel persönlich erscheinen.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Geht eine Scheidung wirklich komplett online?

Nein. 'Online-Scheidung' bedeutet nur, dass die Beauftragung und der Schriftverkehr mit dem Anwalt online laufen. Die Scheidung muss ein Familiengericht aussprechen, und es besteht Anwaltszwang (§ 114 FamFG). Zum Termin müssen die Eheleute in der Regel persönlich erscheinen.

Brauche ich überhaupt einen Anwalt?

Ja, zumindest der antragstellende Ehegatte muss anwaltlich vertreten sein. Bei einer einvernehmlichen Scheidung reicht oft ein Anwalt, dem der andere Ehegatte zustimmt – das senkt die Kosten gegenüber einem streitigen Verfahren.

Wann ist die Online-Variante günstiger?

Vor allem bei einer einvernehmlichen Scheidung ohne Streit über Folgesachen. Dann genügt ein Anwalt und das Verfahren ist überschaubar. Bei Streit über Unterhalt, Vermögen oder Kinder wird es aufwendiger und teurer, unabhängig vom Online-Weg.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.