Online-Scheidung – wie läuft das wirklich ab?
Eine 'Online-Scheidung' ist keine Scheidung per Mausklick. Gemeint ist, dass die Beauftragung und Kommunikation mit dem Anwalt online laufen. Die Scheidung selbst muss weiterhin ein Familiengericht aussprechen, und ein Anwalt ist vorgeschrieben.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Voraussetzungen prüfen
Kläre, ob das Trennungsjahr abgelaufen ist und Einvernehmen besteht.
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2. Anwalt beauftragen
Beauftrage einen Anwalt – die Kommunikation kann online erfolgen.
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3. Antrag einreichen
Der Anwalt reicht den Scheidungsantrag beim Familiengericht ein.
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4. Termin wahrnehmen
Zum Scheidungstermin müssen die Eheleute in der Regel persönlich erscheinen.
Daran erkennst du die Masche
- Du erwartest eine Scheidung ohne Gericht und Anwalt.
- Folgesachen wie Unterhalt oder Versorgungsausgleich werden übersehen.
- Das Trennungsjahr ist noch nicht abgelaufen.
Häufige Fragen
Geht eine Scheidung wirklich komplett online?
Nein. 'Online-Scheidung' bedeutet nur, dass die Beauftragung und der Schriftverkehr mit dem Anwalt online laufen. Die Scheidung muss ein Familiengericht aussprechen, und es besteht Anwaltszwang (§ 114 FamFG). Zum Termin müssen die Eheleute in der Regel persönlich erscheinen.
Brauche ich überhaupt einen Anwalt?
Ja, zumindest der antragstellende Ehegatte muss anwaltlich vertreten sein. Bei einer einvernehmlichen Scheidung reicht oft ein Anwalt, dem der andere Ehegatte zustimmt – das senkt die Kosten gegenüber einem streitigen Verfahren.
Wann ist die Online-Variante günstiger?
Vor allem bei einer einvernehmlichen Scheidung ohne Streit über Folgesachen. Dann genügt ein Anwalt und das Verfahren ist überschaubar. Bei Streit über Unterhalt, Vermögen oder Kinder wird es aufwendiger und teurer, unabhängig vom Online-Weg.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.