Scheidung – Ablauf, Trennungsjahr und was du wissen musst
Eine Scheidung folgt einem klaren Ablauf: In der Regel muss zunächst das Trennungsjahr abgelaufen sein, bevor der Scheidungsantrag beim Familiengericht eingereicht wird. Für den Antrag besteht Anwaltszwang. Im Verfahren wird unter anderem der Versorgungsausgleich geregelt.
In wenigen Minuten zu deinen nächsten Schritten und den passenden fertigen Texten – kostenlos:
Recht auf Anwalt prüfen →Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen
Was du jetzt tun solltest
- 1
1. Trennungsjahr einhalten
Lebt getrennt – das kann auch innerhalb der Wohnung sein ('Trennung von Tisch und Bett'). Notiere den Trennungszeitpunkt.
- 2
2. Folgen klären
Regelt möglichst einvernehmlich Unterhalt, Sorge/Umgang, Hausrat, Wohnung und Vermögen (Zugewinn). Das beschleunigt alles.
- 3
3. Antrag stellen
Nach dem Trennungsjahr reicht ein Anwalt den Scheidungsantrag beim Familiengericht ein. Der Versorgungsausgleich wird in der Regel von Amts wegen geregelt.
- 4
4. Termin und Beschluss
Beim Gerichtstermin wird die Scheidung ausgesprochen. Mit Rechtskraft des Beschlusses ist die Ehe geschieden.
Daran erkennst du die Masche
- Der Scheidungsantrag wird ohne abgelaufenes Trennungsjahr und ohne Härtegrund gestellt.
- Folgesachen werden gar nicht geregelt und führen zu langen Streitverfahren.
- Es wird übersehen, dass für den Antrag Anwaltszwang besteht.
Häufige Fragen
Brauche ich für die Scheidung das Trennungsjahr?
In der Regel ja. Nach Ablauf des Trennungsjahres wird das Scheitern der Ehe vermutet (§ 1566 BGB). Nur in seltenen Härtefällen ist eine Scheidung vorher möglich. Die Trennung kann auch innerhalb der gemeinsamen Wohnung erfolgen.
Muss ich einen Anwalt nehmen?
Für den Scheidungsantrag besteht Anwaltszwang – ihn kann nur ein Anwalt stellen. Bei einer einvernehmlichen Scheidung genügt oft, dass ein Ehepartner anwaltlich vertreten ist und der andere zustimmt.
Was wird im Scheidungsverfahren geregelt?
Neben der Scheidung selbst in der Regel der Versorgungsausgleich (Aufteilung der Rentenanwartschaften). Weitere Folgesachen wie Unterhalt, Zugewinn, Hausrat und Sorge-/Umgangsfragen können mitverhandelt oder gesondert geregelt werden.
Jetzt handeln
Wir stellen dir die fertigen Texte und die richtigen Stellen zusammen.
Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.