Schadensersatz statt Leistung – Frist setzen und durchsetzen
Wenn der Vertragspartner seine Leistung nicht erbringt, kannst du unter Umständen Schadensersatz statt der Leistung verlangen. Voraussetzung ist meist, dass du ihm zuvor erfolglos eine angemessene Frist gesetzt hast. Erst dann hast du die Wahl, dich vom Vertrag zu lösen und Ersatz zu fordern.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Frist setzen
Fordere die Leistung schriftlich und setze eine angemessene Frist.
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2. Ablauf abwarten
Lass die Frist verstreichen, falls nicht geleistet wird.
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3. Schaden beziffern
Ermittle den Schaden, etwa Mehrkosten einer Ersatzbeschaffung.
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4. Anspruch geltend machen
Verlange Schadensersatz statt der Leistung schriftlich.
Daran erkennst du die Masche
- Es wird sofort Schadensersatz gefordert, ohne Frist zu setzen.
- Die gesetzte Frist ist unangemessen kurz.
- Der Schaden wird nicht nachvollziehbar belegt.
Häufige Fragen
Muss ich erst eine Frist setzen?
In der Regel ja. Schadensersatz statt der Leistung kannst du meist erst verlangen, nachdem du dem Schuldner erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung gesetzt hast (§ 281 BGB). Die Fristsetzung gibt ihm eine letzte Chance, ordnungsgemäß zu erfüllen.
Wann ist keine Frist nötig?
Eine Fristsetzung ist entbehrlich, wenn der Schuldner die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert oder besondere Umstände das sofortige Geltendmachen rechtfertigen. Auch bei einem Fixgeschäft können andere Regeln gelten. Im Zweifel ist eine Fristsetzung aber der sichere Weg.
Welchen Schaden kann ich verlangen?
Den Schaden, der dir dadurch entsteht, dass die Leistung ausbleibt – etwa die Mehrkosten einer notwendigen Ersatzbeschaffung oder entgangener Gewinn. Du musst den Schaden darlegen und belegen. Statt Schadensersatz kannst du je nach Lage auch vom Vertrag zurücktreten.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.