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Satellitenschüssel an der Mietwohnung – ist das erlaubt?

Eine Parabolantenne anzubringen, ist nicht ohne Weiteres erlaubt – es greift in die Bausubstanz und das Erscheinungsbild ein. Andererseits hast du ein Recht auf Information. Ob du eine Schüssel anbringen darfst, ist das Ergebnis einer Interessenabwägung.

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Erlaubnis klären

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Es werden zwei Grundrechte abgewogen: das Eigentum des Vermieters und deine Informationsfreiheit (Art. 5 GG). Stehen dir die gewünschten Programme bereits über Kabel, IPTV oder Internet zur Verfügung, kann der Vermieter eine Schüssel meist untersagen.
Ein besonderes Informationsinteresse – etwa der Empfang ausländischer Heimatsender, die anders nicht oder nur schwer zu empfangen sind – kann die Abwägung zu deinen Gunsten verschieben. Dann muss der Vermieter die Anbringung (an zumutbarer Stelle) oft dulden.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Alternativen prüfen

    Bekommst du die gewünschten Sender bereits über Kabel/IPTV/Internet? Das ist entscheidend.

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    2. Interesse darlegen

    Begründe ein besonderes Informationsinteresse (z. B. Heimatsender ohne andere Empfangsmöglichkeit).

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    3. Erlaubnis einholen

    Bitte den Vermieter schriftlich um Zustimmung und schlage einen schonenden Anbringungsort vor.

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    4. Kompromiss anbieten

    Biete fachgerechte Montage, Rückbau bei Auszug und ggf. eine Sicherheit an – das erhöht die Chancen.

Häufige Fragen

Darf der Vermieter eine Satellitenschüssel verbieten?

Oft ja – nämlich dann, wenn dir die gewünschten Programme bereits über Kabel, IPTV oder Internet zur Verfügung stehen. Dann überwiegt in der Regel das Eigentumsinteresse des Vermieters. Es kommt aber immer auf eine Abwägung mit deiner Informationsfreiheit (Art. 5 GG) im Einzelfall an.

Wann muss der Vermieter eine Parabolantenne dulden?

Vor allem bei einem besonderen Informationsinteresse – etwa wenn du ausländische Heimatsender empfangen möchtest, die über die vorhandenen Wege nicht oder kaum verfügbar sind. Dann kann die Abwägung zu deinen Gunsten ausgehen. Hilfreich ist, eine fachgerechte, schonende Montage und den Rückbau bei Auszug anzubieten.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.