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Saisonkennzeichen – nur in der Saison fahren und parken

Motorrad, Cabrio oder Wohnmobil nur ein paar Monate im Jahr nutzen? Dafür gibt es das Saisonkennzeichen – es spart Steuer und Versicherung. Wichtig ist nur, die Regeln außerhalb der Saison einzuhalten.

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Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Das Saisonkennzeichen ist nur für den eingetragenen Zeitraum gültig (z. B. April bis Oktober). In dieser Zeit darfst du das Fahrzeug normal nutzen; Steuer und Versicherung fallen nur für diese Monate an – das spart Geld.
Außerhalb der Saison darf das Fahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen fahren oder dort parken – es muss auf privatem Grund (z. B. Garage, eigenes Grundstück) abgestellt werden. Wer außerhalb der Saison im öffentlichen Raum fährt, ist nicht versichert und macht sich strafbar; auch das Parken im öffentlichen Raum ist dann ein Verstoß.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Saison festlegen

    Wähl bei der Zulassung den Zeitraum, in dem du das Fahrzeug nutzt.

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    2. In der Saison nutzen

    Innerhalb des Zeitraums kannst du normal fahren und parken.

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    3. Außerhalb richtig abstellen

    In der übrigen Zeit das Fahrzeug auf privatem Grund abstellen, nicht im öffentlichen Raum.

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    4. Vorteile prüfen

    Steuer und Versicherung fallen nur anteilig an – das senkt die laufenden Kosten.

Häufige Fragen

Darf ich mit Saisonkennzeichen außerhalb der Saison fahren?

Nein. Das Saisonkennzeichen gilt nur für den eingetragenen Zeitraum. Außerhalb dieser Zeit darf das Fahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen fahren – und auch nicht dort parken. Es muss auf privatem Grund abgestellt werden. Wer außerhalb der Saison im öffentlichen Verkehrsraum unterwegs ist, fährt ohne Versicherungsschutz und macht sich strafbar.

Was kostet ein Saisonkennzeichen?

Der Vorteil liegt im Sparen: Kfz-Steuer und Versicherungsbeitrag fallen nur für die Monate der eingetragenen Saison an, nicht für das ganze Jahr. Dadurch sinken die laufenden Kosten gegenüber einer ganzjährigen Zulassung. Die genaue Ersparnis hängt vom gewählten Zeitraum und vom Fahrzeug ab.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.