Zum Inhalt springen

Vorwurf der Sachbeschädigung – richtig reagieren

Wer fremde Sachen beschädigt oder zerstört, kann sich wegen Sachbeschädigung strafbar machen – vom zerkratzten Auto bis zum Graffiti. Bei einem Vorwurf ist überlegtes Verhalten wichtig: zunächst schweigen, Akteneinsicht, dann entscheiden.

In wenigen Minuten zu deinen nächsten Schritten und den passenden fertigen Texten – kostenlos:

Schreiben erstellen

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Sachbeschädigung ist die rechtswidrige Beschädigung oder Zerstörung einer fremden Sache (§ 303 StGB). Sie wird in der Regel nur auf Strafantrag verfolgt, sofern kein besonderes öffentliches Interesse besteht.
Bei geringer Schuld und geringem Schaden kommt eine Einstellung des Verfahrens in Betracht, teils gegen Auflage oder nach Wiedergutmachung. Eine Einigung mit dem Geschädigten (Täter-Opfer-Ausgleich) kann sich günstig auswirken.

Was du jetzt tun solltest

  1. 1

    1. Schweigen

    Mache zunächst keine Angaben zur Sache; gib nur Daten zur Person an.

  2. 2

    2. Akteneinsicht

    Lass den Tatvorwurf und die Beweise prüfen.

  3. 3

    3. Wiedergutmachung erwägen

    Prüfe eine Einigung mit dem Geschädigten oder Schadensregulierung.

  4. 4

    4. Einstellung anstreben

    Bei geringer Schuld kann eine Einstellung des Verfahrens möglich sein.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Was ist strafbare Sachbeschädigung?

Das rechtswidrige Beschädigen oder Zerstören einer fremden Sache (§ 303 StGB), etwa Zerkratzen, Eintreten oder unerlaubtes Besprühen. Auch das erhebliche, nicht nur vorübergehende Verändern des Erscheinungsbildes kann erfasst sein. Eigene Sachen zu beschädigen ist dagegen nicht strafbar.

Brauche ich für die Verfolgung einen Strafantrag?

In der Regel ja. Sachbeschädigung wird grundsätzlich nur auf Strafantrag des Verletzten verfolgt, es sei denn, die Strafverfolgungsbehörde bejaht ein besonderes öffentliches Interesse. Der Strafantrag ist binnen drei Monaten ab Kenntnis von Tat und Täter zu stellen.

Kann das Verfahren eingestellt werden?

Bei geringer Schuld und geringem Schaden kommt eine Einstellung in Betracht, teils gegen eine Auflage wie Schadenswiedergutmachung oder Geldzahlung. Eine Einigung mit dem Geschädigten oder ein Täter-Opfer-Ausgleich kann die Einstellung begünstigen.

Jetzt handeln

Wir stellen dir die fertigen Texte und die richtigen Stellen zusammen.

Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.