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Rundfunkbeitrag nicht bezahlbar? Stundung oder Raten

Der Rundfunkbeitrag ist für jeden Haushalt verpflichtend – aber wenn das Geld knapp ist, türmen sich schnell Rückstände auf. Statt Mahnungen zu ignorieren, kannst du eine Ratenzahlung oder Stundung vereinbaren.

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Ratenzahlung anfragen

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Bei Zahlungsschwierigkeiten kannst du beim Beitragsservice eine Ratenzahlung oder eine Stundung des Rundfunkbeitrags beantragen. So vermeidest du, dass die Schulden auf einen Schlag fällig werden, und stoppst weitere Mahnkosten.
Prüfe zugleich, ob du dich befreien lassen kannst: Wer bestimmte Sozialleistungen bezieht (z. B. Bürgergeld, Grundsicherung), kann von der Beitragspflicht befreit werden – teils auch rückwirkend.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Nicht ignorieren

    Reagiere auf Rechnungen/Mahnungen – Schweigen führt zu Mahnkosten und Vollstreckung.

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    2. Ratenzahlung/Stundung anfragen

    Beantrage beim Beitragsservice eine Ratenzahlung oder Stundung mit Begründung.

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    3. Befreiung prüfen

    Beziehst du Sozialleistungen, beantrage die Befreiung (ggf. rückwirkend).

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    4. Nachweise beifügen

    Lege Nachweise zu deiner finanziellen Situation bzw. zu Sozialleistungen bei.

Häufige Fragen

Kann ich den Rundfunkbeitrag in Raten zahlen?

Ja. Bei Zahlungsschwierigkeiten kannst du beim Beitragsservice eine Ratenzahlung oder eine Stundung beantragen. Wichtig ist, dass du aktiv auf Rechnungen und Mahnungen reagierst, statt sie liegen zu lassen – so vermeidest du weitere Mahnkosten und eine Vollstreckung. Begründe deinen Antrag und füge Nachweise zu deiner Lage bei.

Kann ich vom Rundfunkbeitrag befreit werden?

Ja, wenn du bestimmte Sozialleistungen beziehst – etwa Bürgergeld, Grundsicherung oder BAföG unter bestimmten Voraussetzungen. Dann kannst du dich auf Antrag von der Beitragspflicht befreien lassen, teilweise auch rückwirkend. Reiche den Befreiungsantrag mit dem entsprechenden Leistungsbescheid beim Beitragsservice ein.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.