Rundfunkbeitrag: Wann du dich befreien lassen kannst
Der Rundfunkbeitrag belastet dich, obwohl du wenig hast? Wer bestimmte Sozialleistungen bezieht, kann sich auf Antrag befreien lassen – und auch bei knappem Einkommen knapp über der Grenze gibt es Möglichkeiten.
In wenigen Minuten zu deinen nächsten Schritten und den passenden fertigen Texten – kostenlos:
Befreiung / Widerspruch →Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen
Was du jetzt tun solltest
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1. Voraussetzungen prüfen
Beziehst du eine der anerkannten Sozialleistungen? Dann genügt meist der Leistungsbescheid als Nachweis.
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2. Antrag stellen
Stelle den Befreiungsantrag beim Beitragsservice und füge den Nachweis (Bescheid) bei. Die Befreiung kann auch rückwirkend gelten.
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3. Härtefall prüfen
Liegst du nur knapp über der Grenze, beantrage die Befreiung als besonderer Härtefall mit Einkommensnachweisen.
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4. Bescheid widersprechen
Wird abgelehnt oder ein Festsetzungsbescheid geschickt, kannst du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.
Häufige Fragen
Wer kann sich befreien lassen?
Vor allem Empfänger von Bürgergeld, Grundsicherung im Alter/bei Erwerbsminderung, Sozialhilfe, BAföG (mit eigener Wohnung), Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und bestimmte Menschen mit Behinderung (ermäßigter Beitrag). Der Leistungsbescheid dient als Nachweis.
Geht die Befreiung rückwirkend?
Eine Befreiung kann unter Voraussetzungen auch für zurückliegende Zeiträume gewährt werden, in denen die Voraussetzungen schon vorlagen. Stelle den Antrag mit den passenden Nachweisen möglichst zeitnah.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.