Rücktritt vom Kaufvertrag richtig erklären
Ist eine gekaufte Sache mangelhaft, kannst du unter Umständen vom Kaufvertrag zurücktreten und den Kaufpreis zurückverlangen. In der Regel musst du dem Verkäufer aber zuvor die Chance zur Nacherfüllung geben.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Mangel anzeigen
Zeige den Mangel an und verlange Nacherfüllung.
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2. Frist setzen
Setze eine angemessene Frist zur Reparatur oder Ersatzlieferung.
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3. Rücktritt erklären
Bleibt die Nacherfüllung aus, erkläre den Rücktritt schriftlich.
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4. Rückabwicklung
Gib die Sache zurück und verlange den Kaufpreis zurück.
Daran erkennst du die Masche
- Der Rücktritt wird ohne vorherige Fristsetzung erklärt.
- Wegen eines nur geringfügigen Mangels soll zurückgetreten werden.
- Der Kaufbeleg und die Mängelanzeige fehlen.
Häufige Fragen
Wann kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten?
Wenn die Sache mangelhaft ist und eine angemessene Frist zur Nacherfüllung erfolglos abgelaufen ist (§§ 437, 323 BGB). Bei einem nur unerheblichen Mangel ist der Rücktritt ausgeschlossen; dann bleibt dir die Minderung. In bestimmten Fällen ist keine Frist nötig.
Muss ich erst eine Frist setzen?
In der Regel ja. Der Verkäufer hat ein Recht auf Nacherfüllung, also auf Reparatur oder Ersatzlieferung. Erst wenn diese fehlschlägt, verweigert wird oder die Frist fruchtlos verstreicht, kannst du zurücktreten. Ausnahmen gelten etwa bei ernsthafter Verweigerung.
Was passiert nach dem Rücktritt?
Die Leistungen werden rückabgewickelt: Du gibst die Sache zurück und erhältst den Kaufpreis erstattet, der Verkäufer trägt dabei die Rücksendekosten der mangelhaften Ware. Für gezogene Nutzungen kann ein Ausgleich in Betracht kommen. Sichere Belege über Rückgabe und Erstattung.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.