Ware zurückgeschickt, aber keine Erstattung
Nach einem wirksamen Widerruf muss der Händler den Kaufpreis erstatten. Manche Händler lassen sich Zeit oder verweigern die Erstattung. Du hast aber klare Ansprüche und Fristen auf deiner Seite, um an dein Geld zu kommen.
In wenigen Minuten zu deinen nächsten Schritten und den passenden fertigen Texten – kostenlos:
Forderung durchsetzen →Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen
Was du jetzt tun solltest
- 1
1. Nachweise sichern
Bewahre Widerruf, Rücksendebeleg und Sendungsverfolgung auf.
- 2
2. Frist prüfen
Kläre, ob die 14-Tage-Frist zur Erstattung abgelaufen ist.
- 3
3. Zahlung anfordern
Fordere den Händler schriftlich unter Fristsetzung zur Erstattung auf.
- 4
4. Durchsetzen
Bleibt die Zahlung aus, kannst du den Anspruch weiterverfolgen.
Daran erkennst du die Masche
- Es fehlt ein Nachweis über die Rücksendung.
- Der Händler beruft sich grundlos auf angeblich nicht erhaltene Ware.
- Die Erstattung des Hinversands wird verweigert.
Häufige Fragen
Bis wann muss der Händler erstatten?
Nach einem wirksamen Widerruf unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen (§ 357 BGB). Der Händler darf die Erstattung allerdings zurückhalten, bis er die Ware zurückerhalten hat oder du nachweist, dass du sie abgeschickt hast. Ein Versandbeleg ist daher wichtig.
Bekomme ich auch die Versandkosten zurück?
Die Kosten der Hinsendung muss der Händler in der Regel erstatten, zumindest in Höhe der Standardlieferung. Die Kosten der Rücksendung trägst du häufig selbst, wenn der Händler dich darüber informiert hat. Prüfe die Bedingungen und die Widerrufsbelehrung.
Was, wenn der Händler einfach nicht zahlt?
Fordere ihn schriftlich unter Fristsetzung zur Erstattung auf und lege deine Nachweise bei. Reagiert er nicht, kannst du den Anspruch weiterverfolgen, etwa über ein Mahnverfahren. Bei Zahlung per Lastschrift oder Käuferschutz können auch diese Wege helfen.
Jetzt handeln
Wir stellen dir die fertigen Texte und die richtigen Stellen zusammen.
Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.