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Ware zurückgeschickt, aber keine Erstattung

Nach einem wirksamen Widerruf muss der Händler den Kaufpreis erstatten. Manche Händler lassen sich Zeit oder verweigern die Erstattung. Du hast aber klare Ansprüche und Fristen auf deiner Seite, um an dein Geld zu kommen.

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Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Nach dem Widerruf muss der Unternehmer die Zahlungen unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen erstatten (§ 357 BGB). Er kann die Erstattung aber verweigern, bis er die Ware zurückerhalten oder du den Versand nachgewiesen hast.
Erstattet werden muss in der Regel auch der ursprüngliche Hinversand. Bleibt die Erstattung aus, kannst du sie unter Fristsetzung verlangen und notfalls weiterverfolgen.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Nachweise sichern

    Bewahre Widerruf, Rücksendebeleg und Sendungsverfolgung auf.

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    2. Frist prüfen

    Kläre, ob die 14-Tage-Frist zur Erstattung abgelaufen ist.

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    3. Zahlung anfordern

    Fordere den Händler schriftlich unter Fristsetzung zur Erstattung auf.

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    4. Durchsetzen

    Bleibt die Zahlung aus, kannst du den Anspruch weiterverfolgen.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Bis wann muss der Händler erstatten?

Nach einem wirksamen Widerruf unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen (§ 357 BGB). Der Händler darf die Erstattung allerdings zurückhalten, bis er die Ware zurückerhalten hat oder du nachweist, dass du sie abgeschickt hast. Ein Versandbeleg ist daher wichtig.

Bekomme ich auch die Versandkosten zurück?

Die Kosten der Hinsendung muss der Händler in der Regel erstatten, zumindest in Höhe der Standardlieferung. Die Kosten der Rücksendung trägst du häufig selbst, wenn der Händler dich darüber informiert hat. Prüfe die Bedingungen und die Widerrufsbelehrung.

Was, wenn der Händler einfach nicht zahlt?

Fordere ihn schriftlich unter Fristsetzung zur Erstattung auf und lege deine Nachweise bei. Reagiert er nicht, kannst du den Anspruch weiterverfolgen, etwa über ein Mahnverfahren. Bei Zahlung per Lastschrift oder Käuferschutz können auch diese Wege helfen.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.