Wer zahlt die Rücksendung beim Widerruf? Versandkosten richtig abrechnen
Beim Widerruf eines Online-Kaufs musst du die Ware zurückschicken und bekommst den Kaufpreis erstattet. Die Frage ist, wer den Versand zahlt: Die Hinsendekosten (Standardversand) muss der Händler in der Regel erstatten, die Kosten der Rücksendung trägst meist du – aber nur, wenn der Händler dich korrekt darüber belehrt hat.
In wenigen Minuten zu deinen nächsten Schritten und den passenden fertigen Texten – kostenlos:
Brief an Händler erstellen →Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen
Was du jetzt tun solltest
- 1
1. Fristgerecht widerrufen
Erkläre den Widerruf innerhalb von 14 Tagen eindeutig (am besten schriftlich). Eine bloße Rücksendung ohne Erklärung kann unklar sein.
- 2
2. Hinsendekosten zurückfordern
Verlange neben dem Kaufpreis die Erstattung der Standard-Hinsendekosten. Aufpreise für Express musst du nicht erstattet bekommen.
- 3
3. Belehrung prüfen
Schau, ob der Händler dich vor dem Kauf darüber informiert hat, dass du die Rücksendekosten trägst. Fehlt das, muss er sie übernehmen.
- 4
4. Erstattung anmahnen
Zahlt der Händler nicht binnen 14 Tagen zurück, mahne schriftlich mit Frist und verweise auf die gesetzliche Erstattungspflicht.
Daran erkennst du die Masche
- Der Händler will nur den Warenwert ohne Hinsendekosten erstatten.
- Eine Belehrung über die Rücksendekosten fehlt, du sollst sie trotzdem tragen.
- Die Erstattung wird über Wochen hinausgezögert.
Häufige Fragen
Bekomme ich beim Widerruf den Hinversand zurück?
Ja, den Standard-Hinversand muss der Händler erstatten (§ 357 BGB). Hast du einen teureren Versand (Express) gewählt, muss er nur die Kosten der günstigsten Standardlieferung übernehmen.
Wer zahlt die Rücksendung?
In der Regel du – aber nur, wenn der Händler dich darüber vor dem Kauf klar belehrt hat. Fehlt diese Information, trägt der Händler die Rücksendekosten.
Wie schnell muss erstattet werden?
Innerhalb von 14 Tagen nach Zugang deines Widerrufs. Der Händler darf die Rückzahlung aber zurückhalten, bis er die Ware zurückhat oder du den Rückversand nachgewiesen hast.
Jetzt handeln
Wir stellen dir die fertigen Texte und die richtigen Stellen zusammen.
Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.